Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 266

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Nunmehr wird – und das wurde auch einhellig bestätigt – durch zahlreiche Ergänzun­gen im Anhang der UVP-pflichtigen Projekte diese Lücke geschlossen. Abfallbehand­lungsanlagen, wasserwirtschaftliche Projekte und Industrievorhaben, die in schutzwür­digen Gebieten, zum Beispiel in Naturschutzgebieten oder Gebieten mit bereits vorlie­gender hoher Luftschadstoffbelastung liegen, werden nun bereits bei einem niedrigen Schwellenwert einer Einzelprüfung unterzogen. Auch die UNESCO-Welterbestätten sind nun in der Novelle festgehalten. Neu ist die stärkere Verankerung des Klima­schutzaspektes durch die Forderung nach der Vorlage eines Klima- beziehungsweise Energiekonzepts in der Umweltverträglichkeitserklärung.

In Österreich werden im europäischen Vergleich statistisch gesehen sehr wenige Um­weltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt, was vor allem an hohen Schwellenwerten zur Begründung der UVP-Pflicht liegt. Tatsächlich werden aufgrund der Novelle künftig rund 200 Tatbestände im vereinfachten Verfahren, also ohne adäquate Öffentlichkeits­beteiligung im Feststellungsverfahren, und nur zirka 40 im ordentlichen Verfahren ab­zuwickeln sein.

Meine geschätzten Damen und Herren, ob das dazu beitragen wird, Konflikte bei der Umsetzung von Projekten und Investitionsvorhaben zu vermeiden? Wohl nicht. Wie nämlich in einer vom UBA erstellten Studie zur Evaluierung der Umweltverträglichkeits­prüfung verlautet, heißt es:

Die „Befriedigung scheinbar widersprüchlicher Interessenslagen gelingt vor allem dann, wenn neben den Behörden die Umweltanwälte/innen und die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig in die Planungsphase ... eingebunden werden.“

Meine geschätzten Damen und Herren! Auch wenn wir mit der UVP-Gesetz-No­velle 2009 notwendige Anpassungen an seit Jahren geltendes EU-Recht erledigen, so wäre eine tiefer gehende Diskussion im für diese Materie zuständigen Umweltaus­schuss wünschenswert gewesen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Neu­bauer zu Wort. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


20.00.31

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Lassen Sie mich eingangs kurz auf Kollegen Hörl replizieren: Herr Kollege Hörl, wenn jemand so wie du in deiner eigenen Gemeinde langjährige Gäste aus der Mitternachtsmesse hinaustreibt und damit die gesamte Gemeinde über die Grenzen hinweg zum Gespött macht, dann sollte er sich selbst in seiner Funktion für den Tourismus hinterfragen – und nicht den hier amtierenden Präsidenten! Das darf ich dir wirklich ins Stammbuch schreiben! (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Bundesminister, ich darf Ihnen sagen: Dieses Gesetz ist wirklich Öster­reichs unwürdig. Dieses Gesetz macht uns auch unglaubwürdig, was unsere Umwelt­politik auch in der EU anlangt. Sie machen es sich mit diesem Gesetz, Herr Bundes­minister Berlakovich, wirklich etwas zu leicht, denn wenn man bedenkt, welche Position wir zur Atomkraft haben, und wenn dann so ein Gesetz zur Anwendung kommt, dann werden wir unglaubwürdig, auch was unsere Position gegenüber Temelίn, auch gegen­über Tschechien und auch gegenüber der Atomkraft selbst anlangt, meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Und das kann es nicht sein! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sind mit diesem Gesetz ganz eindeutig der verlängerte Lobbyistenarm einer Grup­pe in Österreich, die es sich offenbar immer noch richten kann, wie sie es braucht. Es kann nicht angehen, dass der kleine Häuselbauer alle Punkte punktgenau erfüllen muss, von der Planeinreichung bis zur Umsetzung des Objektes – und Sie hier herge-


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