Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 310

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einem sehr guten Grund: Niemand wird mir tiefe politische Freundschaft zu Herrn Ab­geordnetem Westenthaler unterstellen – wer das wagt, der bekommt es mit mir zu tun (Heiterkeit bei Grünen, SPÖ und FPÖ – Abg. Keck: War das jetzt eine gefährliche Dro­hung?) –, aber trotzdem, ich erzähle Ihnen einfach, was ich erlebt habe.

Als ich mir erlaubt habe, die einschlägigen E-Mails des früheren Innenministers Dr. Strasser zu veröffentlichen – da geht es um Machtmissbrauch im größtmöglichen Stil im Innenministerium (Zwischenrufe bei der ÖVP) –, hat der Staatsanwalt dem Büro für Interne Angelegenheiten einen Brief geschrieben, und Beamte waren so nett, mir eine Kopie dieses Briefs zukommen zu lassen. (Abg. Mag. Stadler: Jö! Ah, so läuft das?) Ich habe ihn auch der Justizministerin gegeben.

In diesem Brief steht: Der Staatsanwalt fordert das Büro für Interne Angelegenheiten auf, so Anzeige zu erstatten, dass er die Möglichkeit hat, die Beschlagnahme meines Computers anzuordnen. Bitte dafür aber nicht das Büro für Interne Angelegenheiten, sondern den Staatsanwalt verantwortlich zu machen.

Auch im Fall des Kollegen Westenthaler, der sehr genau untersucht werden sollte, müssen wir uns anschauen, wie ein Staatsanwalt eine derartige Maßnahme beantra­gen kann und wie ein Richter das genehmigen kann, weil das ein Problem ist, das wir schon einige Male erlebt haben, ein Problem, das sich offensichtlich häuft. Die Justiz ermittelt gegen einen Abgeordneten dieses Hauses, offensichtlich von unterschiedli­chen Fraktionen, führt ihn nicht als Beschuldigten (Abg. Grosz: Sondern als Zeugen!), sondern als Zeugen (Abg. Grosz: Das kann jedem von uns passieren!), umgeht damit ihrer Meinung nach – meiner Meinung nach zu Unrecht, weil es ein beschuldigtenähnli­cher Status ist – das Immunitätsverfahren und schaut, dass sie an den Computer, an das Telefon, an sonst etwas des Abgeordneten herankommt. (Abg. Strache: Unfass­bar!) – Und das ist kein Privatproblem von Herrn Abgeordnetem Westenthaler oder von mir oder von irgendjemand anderem (Abg. Strache: Das ist ein Haus-Problem!), das ist ein Problem unseres Hauses. (Allgemeiner Beifall.)

Ich habe es nie verstanden, dass wir jenseits aller Vorwürfe an BIA oder Staatsanwalt oder Richter nicht einmal sagen: Wir müssen dringend besprechen, wie wir die wich­tige Kontrolltätigkeit von Abgeordneten aller Fraktionen entsprechend schützen kön­nen, damit nicht durch die Verwechslung Zeuge/Beschuldigter und einige andere – sa­gen wir es einmal so – Verwechslungen sehr schwierige und für uns eigentlich nicht tragbare Situationen entstehen! Ich rege an, das so bald wie möglich zu besprechen, weil unsere Kontrolltätigkeit, wie ich glaube, genauso wichtig ist – nicht wichtiger, nicht weniger wichtig, aber genauso wichtig – wie die Kontrolltätigkeit von Redakteuren und Redakteurinnen, die zu Recht durch das Redaktionsgeheimnis besonders geschützt sind. – Das ist der eine Punkt, den wir dringend besprechen müssen.

Das Zweite nur der Vollständigkeit halber in Richtung der Kollegin von der SPÖ: Der Verfassungsdienst hat zwei Gutachten verfasst. Im ersten Gutachten heißt es – und das haben Sie nicht zitiert; darauf verweise ich schon mehrere Male im Ausschuss und in aller Öffentlichkeit –, ich zitiere:

„Von dieser Frage der ,Unabhängigkeit‘ ist jedoch der Begriff der Unabhängigkeit im Sinne einer Weisungsfreiheit (Art. 20 B-VG) zu unterscheiden. Eine einfachgesetzliche Weisungsfreistellung und damit Durchbrechung des Weisungszusammenhangs zum Bundesminister ist nur unter den Voraussetzungen des Art. 20 Abs. 2 B-VG zulässig; darüber hinausgehende Bestimmungen bedürfen der verfassungsrechtlichen Anord­nung.“

Und jetzt kommt die von mir zitierte Empfehlung des Verfassungsdienstes:

„Der vorliegende Entwurf sollte vor diesem Hintergrund einer Überarbeitung unterzo­gen werden“ – das heißt, einer verfassungsrechtlichen Überarbeitung, um diese Durch-


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