Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 311

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brechung des Weisungszusammenhanges auf Basis des Bundes-Verfassungsgeset­zes zu ermöglichen und das Amt weisungsfrei zu stellen. Das ist eine Empfehlung des Verfassungsdienstes, der die Frau Bundesministerin – aus aus ihrer Sicht wahrschein­lich guten, aus meiner Sicht weniger guten Gründen – nicht Folge geleistet hat. Das ist auch der Grund dafür, dass ich glaube, dass weder OECD noch Europarat, noch Ver­einte Nationen mit dem jetzigen zur Beschlussfassung anstehenden Gesetz einver­standen sein werden und wir diese Vorlage noch einmal zurück ins Parlament bekom­men. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Dr. Fek­ter. – Bitte.

 


22.30.05

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Mir liegt jetzt eine kurze Information darüber vor, dass es eine Rufdatenrückerfassung gegeben hat. Wes­tenthaler meint, im August 2008. Sie ist von der Staatsanwaltschaft angeordnet worden (Abg. Ing. Westenthaler: Rechtswidrig!), und Kollege Westenthaler war Zeuge und nicht Beschuldigter. Der Beschuldigte war ein Polizist. – Ich werde mit der Frau Justiz­ministerin umgehend ein Gespräch darüber führen, ob man denn das Immunitätsge­setz im Hinblick auf diese Situation unter Umständen nachjustieren müsste. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

22.30

22.30.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung des Abg. Mag. Don­nerbauer –: Sie würden bei einem Zeugen Rufdatenerfassung machen? Ist das richtig, Herr Justizsprecher?) – Herr Abgeordneter Westenthaler, bitte, wir kommen zur Ab­stimmung.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Sicherheitspolizeigesetz geändert und ein Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämp­fung erlassen wird, samt Titel und Eingang in 300 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf die Änderungen der §§ 4 und 5 in Art. 2 bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Kößl, Pendl, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für innere Angele­genheiten, seinen Bericht 301 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

 


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