Zum Zweiten eine sozialpolitische Maßnahme. Diese Regierung hat sich zu Beginn ihrer Arbeit klar dahin gehend geäußert, dass man vor allem beim Bundespflegegeld Anpassungen derart machen wird, dass alle, die Pflegearbeit leisten, auch in Zukunft eine bessere Wahrnehmung und Wertschätzung finden sollen.
Demnach wird jetzt in der Bundesbeamten-Dienstrechtsgesetz-Novelle auf das Beamten-Dienstrecht, auf das Vertragsbedienstetengesetz, auf das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, auf das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, auf das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz mit folgendem Inhalt Bezug genommen, dass all diejenigen, die ein Kind bis zum 40. Lebensjahr pflegen und betreuen oder die einen nahen Angehörigen ab der Pflegestufe 3 pflegen und betreuen, eben den Pensionsbeitrag seitens des Bundes zugewiesen bekommen. Bei der Pflege eines Kindes wird dieses Geld aus dem FLAF kommen, ansonsten wird das mehr oder weniger aus dem Bundeshaushalt kommen.
Ich denke, dass wir damit einen Meilenstein in der sozialpolitischen Ausrichtung in unserem Land gelegt haben und dass wir hier vor allem eines machen, nämlich dass wir den Familien und den Angehörigen, die diese Aufgabe zu erfüllen haben, doch eine anerkennende und wertschätzende Haltung entgegenbringen. (Beifall bei der ÖVP.)
22.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Kunasek zu Wort. 2 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.
22.55
Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da wir jetzt auch über das Beamten-Dienstrecht debattieren, möchte ich aus gegebenem und aktuellem Anlass folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kunasek, Herbert und weiterer Abgeordneter
betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr sind
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine spezielle rechtliche Grundlage schafft, den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, welche als Beamte oder Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst stehen, Dienstfreistellungen für die Dauer des jeweiligen Einsatzes zu ermöglichen.“
*****
(Beifall des Abg. Dr. Königshofer.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir hatten in den letzten Wochen durchaus dramatische Wettersituationen und wir haben wieder erlebt, dass unsere Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sehr gute Arbeit geleistet haben und sehr wichtige Aufgaben auch für unsere Bevölkerung wahrgenommen haben. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir haben erlebt, dass die Feuerwehren nicht nur den Opfern rasch geholfen haben, sondern sie haben auch in Tausenden Mannstunden Schlimmeres verhindert. Ich den-
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