Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 317

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werden sich noch erinnern können: im Jahre 2004, als bekannt wurde, dass das Bun­deskanzleramt eine Spionagesoftware angekauft hat, und als bekannt wurde, dass im Finanzministerium illegale Logfile-Auswertungen ohne Zustimmung der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst durchgeführt wurden. Es kam dann zu einer sehr heftigen Diskus­sion, und diese Diskussion hatte dazu geführt, dass sich der österreichische Daten­schutzrat dafür eingesetzt hat, dass es zu einer eigenen bundesgesetzlichen Regelung kommt.

Ich möchte diese Gelegenheit wahrnehmen, mich beim Vorsitzenden des österreichi­schen Datenschutzrates, beim Kollegen Dr. Wögerbauer recht herzlich zu bedanken, von dem – gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Datenschutzrates – die Initiative für diese Gesetzesnovelle ausgegangen ist. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war ein schwieriger Weg – ich sage es ganz offen –: Dieses Gesetz ist lange Zeit von einigen Spitzenbeamten blockiert worden. Erst aufgrund einer Weisung des damaligen Bundeskanzlers Gusen­bauer im Jahre 2007 kam es zu einem Arbeitskreis und letztendlich genau zu dieser Gesetzesvorlage. Es ist ein gemeinsamer Erfolg des Datenschutzrates mit der Ge­werkschaft Öffentlicher Dienst. Kollege Neugebauer hat damals sehr deutlich diese Vorgangsweise kritisiert, sie als ungeheuerlich bezeichnet, und die Gewerkschaft im Finanzministerium hat der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung übermittelt.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieses Gesetz regelt Nut­zungsgrundsätze einerseits, aber auch Kontrollgrundsätze andererseits. Sie wurden gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst erarbeitet. Für den Bundesdienst haben wir nun Regelungen, aber nicht – und ich betone das! – in den einzelnen Bun­desländern und nicht in den Gemeinden. Meine Fraktion und ich erwarten uns, dass in diesem Sinne zum Schutz der Beamten in diesem Bereich ähnliche Bestimmungen für die Länder, aber auch für die Gemeinden geschaffen werden. (Beifall bei der SPÖ so­wie bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bevor ich dem nächsten Redner das Wort er­teile, wollte ich noch einmal hier an dieser Stelle – es haben einige Redner noch ein­mal auf den vorherigen Tagesordnungspunkt Bezug genommen – klarstellen, dass ich selbstverständlich meiner Aufgabe als Präsidentin des Nationalrates nachkomme und beiden Ministerinnen – der Frau Innenministerin und der Frau Justizministerin – ein Schreiben übermitteln werde, in dem ich dringende Aufklärung des Sachverhaltes bezüglich der Rufdatenrückerfassung betreffend Kollegen Westenthaler verlange. Ich werde auch die Klubs über die Ergebnisse und die Antworten informieren. Sie werden von mir hören, Sie werden die Antworten der beiden Ministerinnen zugestellt bekom­men.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Donabauer mit einer gewünschten Redezeit von 3 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


22.53.32

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Einige wichtige Gesetzesmaterien liegen vor, sind auch schon reichlich referiert worden, nämlich jene mit Bezug auf die Bundespensions­kassenregelung, wo im Rahmen der Dienstrechts-Novelle nun jedes Bundesland mit Verordnung dem Kollektivvertrag und dem Pensionskassenvertrag des Bundes beitre­ten kann. Ich denke, das ist ein richtiger Ansatz, der auch breit getragen ist und seine notwendige Begleitung findet.

 


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