Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 320

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Vor diesem Hintergrund stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die eine spezielle rechtliche Grundlage schafft, den Mitgliedern der Freiwilli­gen Feuerwehren, welche als Beamte oder Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst stehen, Dienstfreistellungen für die Dauer des jeweiligen Einsatzes zu ermöglichen.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Lueger mit ge­wünschten 3 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.

 


22.58.13

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Da zunehmend immer mehr Arbeits­plätze mit der modernen Informationstechnologie ausgestattet werden, stellt sich im­mer wieder die Frage, in welchem Umfang und in welcher Weise die Kontrolle durch den Dienstgeber zulässig ist.

Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf ist die Privatnutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie, die den öffentlichen Bediensteten vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird, genau geregelt. Mit diesem Entwurf soll eigentlich ein Aus­gleich einer sehr diametral entgegenstehenden Problematik passieren – einerseits mit grundrechtlich geschützten Interessen der Bediensteten, andererseits mit Interessen der DienstgeberIn betreffend die Nutzungs- und Kontrollmöglichkeiten. Dieser Gesetz­entwurf ist sehr wohl im Zusammenhang mit der Verordnung zu sehen, die das tat­sächliche Ausmaß der privaten Nutzung genau umschreibt. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Sie sichert die Festlegung von Kontrollgrundsätzen, damit es keine übermäßige und unverhältnismäßige Kontrolle durch den Dienstgeber gibt. Das soll hiemit hintangehal­ten werden. Es ist eigentlich einer Initiative von Jacky Maier im Rahmen des Daten­schutzrates zu verdanken, dass er durch seine zahlreichen Anfragen aufgedeckt hat, dass viele Ressorts, was die Art und das Ausmaß der Kontrolle betrifft, überhaupt nicht einheitlich vorgehen beziehungsweise diese nicht einheitlich geregelt ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Daher ist es jetzt sehr, sehr positiv, dass auch die Personalvertretung jetzt eingebun­den ist, die im Vorfeld nicht eingebunden war, und dass dieser Entwurf in enger Koope­ration mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und dem Datenschutzrat erfolgt ist.

Kollege Pendl hat es schon erwähnt, und ich möchte noch ergänzen, es war die Initia­tive unserer Frauenministerin, dass das Bundes-Personalvertretungsgesetz vollständig gegendert wurde, und das freut mich sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist ein wesentlicher Beitrag zur Vereinbarung von Beruf und Familie, im Gleichklang mit der im 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz erfolgten Novelle im ASVG, die zur weite­ren Umsetzung auch unseres Regierungsprogramms dient, dass Bundesbediensteten und Landeslehrern die Möglichkeit gegeben wird, wenn sie ein behindertes Kind oder einen nahen Angehörigen pflegen, zumindest mit der Pflegestufe 3, einen Karenz-


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