Vor diesem Hintergrund stellen unterfertigte Abgeordnete folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine spezielle rechtliche Grundlage schafft, den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, welche als Beamte oder Vertragsbedienstete im öffentlichen Dienst stehen, Dienstfreistellungen für die Dauer des jeweiligen Einsatzes zu ermöglichen.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Lueger mit gewünschten 3 Minuten Redezeit zu Wort. – Bitte.
22.58
Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Da zunehmend immer mehr Arbeitsplätze mit der modernen Informationstechnologie ausgestattet werden, stellt sich immer wieder die Frage, in welchem Umfang und in welcher Weise die Kontrolle durch den Dienstgeber zulässig ist.
Mit dem gegenständlichen Gesetzentwurf ist die Privatnutzung der Informations- und Kommunikationstechnologie, die den öffentlichen Bediensteten vom Dienstgeber zur Verfügung gestellt wird, genau geregelt. Mit diesem Entwurf soll eigentlich ein Ausgleich einer sehr diametral entgegenstehenden Problematik passieren – einerseits mit grundrechtlich geschützten Interessen der Bediensteten, andererseits mit Interessen der DienstgeberIn betreffend die Nutzungs- und Kontrollmöglichkeiten. Dieser Gesetzentwurf ist sehr wohl im Zusammenhang mit der Verordnung zu sehen, die das tatsächliche Ausmaß der privaten Nutzung genau umschreibt. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)
Sie sichert die Festlegung von Kontrollgrundsätzen, damit es keine übermäßige und unverhältnismäßige Kontrolle durch den Dienstgeber gibt. Das soll hiemit hintangehalten werden. Es ist eigentlich einer Initiative von Jacky Maier im Rahmen des Datenschutzrates zu verdanken, dass er durch seine zahlreichen Anfragen aufgedeckt hat, dass viele Ressorts, was die Art und das Ausmaß der Kontrolle betrifft, überhaupt nicht einheitlich vorgehen beziehungsweise diese nicht einheitlich geregelt ist. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Daher ist es jetzt sehr, sehr positiv, dass auch die Personalvertretung jetzt eingebunden ist, die im Vorfeld nicht eingebunden war, und dass dieser Entwurf in enger Kooperation mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und dem Datenschutzrat erfolgt ist.
Kollege Pendl hat es schon erwähnt, und ich möchte noch ergänzen, es war die Initiative unserer Frauenministerin, dass das Bundes-Personalvertretungsgesetz vollständig gegendert wurde, und das freut mich sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
Es ist ein wesentlicher Beitrag zur Vereinbarung von Beruf und Familie, im Gleichklang mit der im 2. Sozialrechts-Änderungsgesetz erfolgten Novelle im ASVG, die zur weiteren Umsetzung auch unseres Regierungsprogramms dient, dass Bundesbediensteten und Landeslehrern die Möglichkeit gegeben wird, wenn sie ein behindertes Kind oder einen nahen Angehörigen pflegen, zumindest mit der Pflegestufe 3, einen Karenz-
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