Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 321

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urlaub gegen Entfall der Bezüge zu nehmen, der zur Gänze für den Ruhegenuss, zur Hälfte für die Vorrückung angerechnet wird.

Ich bin überzeugt davon, dass diese Kolleginnen und Kollegen in einer schwierigen Si­tuation sind, wenn sie diese Pflege übernehmen, und dass wir ihnen eine finanziell und rechtlich gute Hilfestellung geben, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.

Daher werden wir diesen drei Tagesordnungspunkten auch zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.01

23.01.30


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Bundes-Personalvertretungsgesetz ge­ändert werden, samt Titel und Eingang in 278 der Beilagen.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wenn Sie auch in dritter Lesung zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetz­entwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ku­nasek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dienstfreistellung von Bediensteten des öffentlichen Dienstes, die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind.

Wenn Sie dem beitreten, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend 1. Dienstrechts-Novelle 2009, samt Titel und Eingang in 279 der Beilagen.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist angenommen.

Ich darf Sie auch in dritter Lesung um eine Zustimmung bitten. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz, das Vertragsbedienstetengesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 280 der Beilagen.

Ich bitte Sie um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Ich bitte, wenn Sie dem auch in dritter Lesung zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

23.03.3319. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 678/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (282 d.B.)

 


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