Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 322

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20. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bun­desgesetzes, mit das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden (283 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 19 und 20 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung zu Punkt 19 wurde verzichtet.

Zum Vorbringen einer Druckfehlerberichtigung zu Punkt 20 erteile ich Herrn Abgeord­netem Dr. Sonnberger als Berichterstatter das Wort.

 


23.04.30

Berichterstatter Dr. Peter Sonnberger: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Druckfehlerberichtigung zum Bericht und Antrag des Verfas­sungsausschusses vom 30. Juni 2009 in 283 der Beilagen über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Be­amten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert wer­den.

Im Titel des diesem Bericht und Antrag angeschlossenen Gesetzestextes fehlt vor der Wortfolge „das Einkommensteuergesetz“ das Wort „dem“. Der Titel lautet richtig: „Bun­desgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Be­amten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert wer­den“.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich danke dem Herrn Berichterstatter für die Ausführun­gen.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte, Frau Kollegin.

 


23.05.39

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der neuen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments tritt auch das neue Abgeordnetenstatut in Kraft, das die allgemeinen Bedingungen für die Ausübung des Mandates festlegt. Aber nicht nur das: Das Abgeordnetenstatut enthält auch Regelungen betreffend Bezüge und Ruhegeld und löst damit auch die bisherigen nationalen Bezüge- und Pensionsregelungen ab.

Das gilt jedenfalls für die neuen EU-Abgeordneten. Und der erfreuliche Nebeneffekt für uns als Budgetverantwortliche ist auch die Tatsache, dass die Entschädigungen nach dem EP-Abgeordnetenstatut nun aus Gemeinschaftsmitteln bestritten werden. Die Abgeordneten, die schon bisher dem Europäischen Parlament angehörten, können nun wählen zwischen dem neuen europäischen Bezügesystem oder dem Verbleib im nationalen System.

Dieses Optionsrecht soll durch die heute zu beschließende Novelle des Bundesbezü­gegesetzes ermöglicht werden.

Uns liegen aber heute auch noch weitere unbedingt notwendige begleitende Änderun­gen im Bereich der Einkommensteuer und der Kranken- und Unfallversicherung zur Beschlussfassung vor. Konkret geht es darum, alle österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments in die Beamten-Kranken- und Unfallversicherung aufzuneh­men beziehungsweise darin zu belassen und eben auch die erforderlichen Rahmen-


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