Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 327

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stehen jetzt auch Bestellungen von Kommissaren an. Es wäre auch hier, glaube ich, durchaus interessant, dass der österreichische Nationalrat nicht nur eine Diskussions­möglichkeit hat, sondern auch ein Entscheidungsrecht, wen Österreich in diese wichti­gen Positionen entsendet.

Dieser Antrag ist ein wichtiger Teilbereich dieser Grundintention und wird daher von uns unterstützt. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

23.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prähauser. – Bitte.

 


23.20.01

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich darf mich hier den Ausführungen meines Kollegen Wittmann anschließen. Ich möchte nur noch anmerken, dass ich die Gepflogenheit, die jetzt zur Bestellung geführt hat – nämlich: die Regierung schlägt vor, der Hauptausschuss ist damit zu be­fassen –, für ausreichend halte, um entsprechend informiert zu werden und auch Be­schlüsse herbeizuführen.

Ich möchte auch anmerken, dass niemand weiß, da die Periode für den Rechnungshof ja sechs Jahre dauert, eine Legislaturperiode bei uns fünf Jahre, zu welchem Zeitpunkt er in der Regierung oder in der Opposition ist. Ich glaube, dass das Gegenwärtige sich bewährt hat. Man sollte es daher beibehalten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

23.20


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Musiol. – Bitte.

 


23.20.46

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! (In Richtung der letzten noch anwesenden Zuhörerin auf der Besuchergalerie:) Sehr geehrte Besucherin! Wir stimmen dem Antrag zu und ha­ben auch im Ausschuss dem Antrag der FPÖ zugestimmt. Demzufolge werden wir den negativen Ausschussbericht ablehnen.

Der wesentliche Teil ist ja die Frage, ob diese Einvernehmensregel in ihrer bestehen­den Form durchzuführen ist, und da treten wir der Argumentation der FPÖ in der Begründung des Antrages nahe, die da lautet: Die Einvernehmensregel gerät dadurch zur Farce, dass nicht einmal die anderen BewerberInnen bekannt gegeben werden.

Natürlich ist das ein datenschutzrechtlich heikles Problem, vor allem für Personen, die sich in aufrechten Dienstverhältnissen befinden, hier mittel bis sehr öffentlich bekannt geben zu müssen, dass sie sich um einen anderen Posten bewerben. Andererseits be­stünde auch die Möglichkeit, diese Ausschusssitzung oder diesen Teil der Ausschuss­sitzung für vertraulich zu erklären, sodass das eben nur einem eingeschränkten Perso­nenkreis bekannt werden kann.

Vor diesem Hintergrund unterstützen wir diesen Antrag, wiewohl wir natürlich auch nicht verschweigen wollen, dass ein noch weiter gehender Antrag, nämlich ein auf die Wahl im Plenum gerichteter – so wie ja auch der Präsident des nationalen Rechnungs­hofes hier durch das Plenum gewählt wird –, eine noch größere Legitimation schaffen würde. Aber der erste Schritt, nämlich dieser Antrag, ist von uns zu unterstützen. (Bei­fall bei den Grünen.)

23.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


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