Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 326

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Ich denke, gerade in einer Angelegenheit, in der vom Gesetz oder von der Geschäfts­ordnung her das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen ist, dem Haupt­ausschuss aber hier wichtige Detailinformationen vorenthalten bleiben, stellt sich schon die Frage, inwieweit hier Handlungsfähigkeit besteht. Aus diesem Grunde wurde dieser Antrag von uns auch eingebracht. Ich darf Sie daher ersuchen, im Sinne eines parla­mentarischen Lebens und auch einer parlamentarischen Kultur, aber auch in Bezug auf die Rechte des österreichischen Parlamentes diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


23.16.13

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man sich den Antrag genauer durch­liest, den Sie gestellt haben, stellt man sich schon die Frage, wie die Begründung zum Gesetzestext passt, weil da auf ganz andere Inhalte als auf den Antrag Bezug ge­nommen wird. Das heißt, ich bin mir nicht sicher, ob das überhaupt so schlüssig ist, wie Sie das da meinen. (Abg. Dr. Graf: Die anderen Begründungen sind ja längst be­kannt!)

Geht man jetzt davon aus, dass Sie in diesem Antrag meinen, dass ausschließlich die Oppositionsabgeordneten Namen für die Besetzung am Europäischen Rechnungs­hof nennen dürfen, ist das, glaube ich, eigentlich die Abkehr von einem Grundsatz, den wir in unserer Verfassung haben, nämlich dass jeder Abgeordnete die gleichen Rechte besitzt – jeder Abgeordneter einer Regierungspartei, aber auch einer Oppositionspar­tei. Und es wird hier nicht unterschieden zwischen den Rechten einer Oppositionspar­tei und einer Regierungspartei, sondern ausschließlich auf den Abgeordneten, der ein freies Mandat ausübt, abgestellt. (Abg. Dr. Graf: Das kennen wir aber schon von der Volksanwaltschaft!)

Diesen Grundsatz sollten wir beibehalten. Wenn man gesagt hätte, es können auch die Regierungsparteien Namen nennen, dann wäre das wieder eine Gleichstellung der Abgeordneten gewesen. Darüber könnten wir wirklich diskutieren, aber so, wie es da ist, dass man hier eine privilegierte Stimmabgabe eines Oppositionsabgeordneten erst­malig in der Verfassung etabliert, halte ich das für eine Abkehr von einem Grundsatz in der Verfassung, und das ist strikt abzulehnen. (Beifall bei der SPÖ.)

23.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. 2 Mi­nuten Restredezeit. – Bitte.

 


23.18.17

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir werden hier dagegen stimmen, weil wir dafür sind, nämlich für den Grundantrag der Freiheitlichen. Es ist ja der seltene Fall, dass einmal ein Oppositionsantrag über­haupt hier ins Hohe Haus kommt und nicht wie 99 Prozent der anderen Oppositions­anträge auf irgendwann vertagt wird – immerhin.

Über die Legistik will ich jetzt nicht diskutieren, sondern nur über die Grundintention des Antrages, dass das Hohe Haus bei den Bestellungen, bei denen Österreich mitwir­ken kann bezüglich der Organe der Europäischen Union, ein stärkeres Mitspracherecht hat. Das ist zu unterstützen, nicht nur in dem Bereich, dass wir mehr Auskunft bekommen über die Kandidaten, sondern es geht ja auch um andere Bereiche. Es


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