Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 325

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Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbezügegesetz und das Bezügegesetz geändert werden, in 282 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Sonnberger, Mag. Musiol, Kollegin­nen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 Z. 1 des Entwurfes bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Wittmann, Dr. Sonnberger, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Bei Zustimmung ersuche um ein bejahendes Zeichen. – Das ist angenommen.

Ich lade Sie ein, auch in dritter Lesung dem Gesetzesentwurf zuzustimmen und ein Zeichen zu geben. – Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf des Bundesgesetzes in 283 der Beila­gen betreffend die Änderungen des Einkommensteuergesetzes sowie des Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetzes, unter Berücksichtigung der vom Bericht­erstatter vorgetragen Druckfehlerberichtigung, samt Titel und Eingang.

Wenn Sie dem zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Das ist angenommen.

Wenn Sie auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf zustimmen, bitte ich um ein Zeichen. – Der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

23.13.4221. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 278/A der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (281 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 21. Punkt der Tagesordnung auf.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


23.14.08

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsan­walt! (Heiterkeit.) Geschätztes Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vor­liegende Antrag von Mag. Stefan, Dr. Fichtenbauer und weiterer Abgeordnete wurde deshalb eingebracht, weil wir der Meinung sind, dass es eine dringende Stärkung der Oppositionsrechte insbesondere in jenen Fragen bedarf, wo das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss herzustellen ist.

Der Grund dafür war die Sitzung des EU-Hauptausschusses am 13. Juli 2007, wo die Nominierung des Herrn Hubert Weber als Mitglied des Europäischen Rechnungshofes diskutiert wurde und wo in weiterer Folge in der Frage der weiteren Kandidaten, der weiteren Nominierung die Bekanntgabe dieser Personen aus datenschutzrechtlichen Gründen verweigert wurde.

 


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