Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 324

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Begründung:

Die vorgeschlagene Ergänzung dient der Klarstellung, dass auch für jene Mitglieder des Europäischen Parlaments, die die Optionserklärung nicht abgeben, ihre sich aus § 49e BezG ergebenden Rechte hinsichtlich der bis 13. Juli 2009 erworbenen Zeiten gewahrt bleiben.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Herbert. – Bitte.

 


23.08.51

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatsse­kretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Bei der in Rede stehenden Änderung des Bezügegesetzes beziehungsweise Einkommensteuer- sowie Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz-Änderung für EU-Abgeordnete handelt es sich ja überwiegend um eine Konsensmaterie. Daher werde ich mich kurz halten.

Meine Fraktion ist der Auffassung, dass das eine sinnvolle Anpassung hinsichtlich der Einkommensverhältnisse für sämtliche EU-Abgeordnete – beginnend mit der nächsten Wahlperiode – darstellt. Nicht nur, dass es nunmehr eine einheitliche Regelung der Be­züge für EU-Abgeordnete geben soll, hat es auch den positiven Effekt, dass für die Auszahlung dieser Einkommen nun nicht mehr das nationale Budget verantwortlich ist, sondern das von der EU getragen wird. Schon allein aus diesem Grund unterstützen wir diesen Antrag und halten ihn für einen richtigen und zweckmäßigen Schritt in die richtige Richtung. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. Restredezeit Ihrer Fraktion: 3 Minuten. – Bitte.

 


23.10.10

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Keine BesucherInnen ... – Oja! Werte Besucherin auf der Galerie! Wir freuen uns, dass unsere Initiative, die wir vor einigen Wochen eingebracht haben, eine Anpassung bezüglich des Abgeordnetenstatus umzusetzen, jetzt sozusa­gen auf Ihre Initiative gestoßen ist und dass wir hier gemeinsam diesen Antrag einbrin­gen konnten. Leider war das drei Wochen vor der EP-Wahl nicht möglich – jetzt ist es möglich.

Ich möchte diese Anpassung aber auch zum Anlass nehmen, um etwaige andere An­passungen, beispielsweise im Bereich der Reform der Mitwirkungsrechte, der parla­mentarischen Mitwirkungsrechte im Bereich EU und Staatsvertrag anzusprechen. Prä­sidentin Prammer hat sowohl in der Präsidialkonferenz als auch medial angekündigt, dass es auf Beamtenebene eine Arbeitsgruppe gibt, die sich schon seit Dezem­ber 2008 mit der Frage beschäftigt, in welchem Ausmaß und welche Anpassungen hier im Bereich der Geschäftsordnung und der Verfassung im Hinblick auf den Lissabonner Vertrag notwendig sein werden.

Ich hoffe, dass diese Arbeitsgruppe in Richtung Herbst zu ersten Vorschlägen kommen wird, sodass wir im Herbst erste Geschäftsordnungs- und Verfassungsanpassungsvor­schläge diskutieren können, und ich bin schon gespannt, wie schnell das funktionieren kann. (Beifall bei den Grünen.)

23.12

 


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