Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls:
„TO-Punkt 19: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 678/A der Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Peter Sonnberger, Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, BGBl. I Nr. 64/1997, und das Bezügegesetz, BGBl. Nr. 273/1972, geändert werden (282 der Beilagen)
TO-Punkt 20: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit das Einkommensteuergesetz, BGBl. Nr. 400/1988, sowie das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, BGBl. Nr. 200/1967, geändert werden (283 der Beilagen)
Die Abgeordneten Dr. Peter Wittmann, Dr. Sonnberger, Mag. Musiol, Kolleginnen und Kollegen bringen den Abänderungsantrag Beilage 19/1 ein.
Abgeordneter Dr. Sonnberger bringt die Druckfehlerberichtigung Beilage XX/1 ein.
Abstimmungen:
Zu TO-Punkt 19:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 282 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 19/1 in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen.
Zu TO-Punkt 20:
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 283 der Beilagen in zweiter Lesung unter Berücksichtigung der Druckfehlerberichtigung Beilage XX/1 und in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG von 20 Abgeordneten auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 19 und 20 vor (Beilage XIX/1).“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der GO mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
Die Tagesordnung ist erschöpft.
Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 697/A bis 706/A eingebracht wurden.
Ferner sind die Anfragen 2631/J bis 2650/J eingelangt.
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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.29 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
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