Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 92

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Ich denke, wir sollten dieses Thema mit dem Respekt behandeln, den dieses Thema verdient – auch wenn so mancher Abgeordneter diesen Respekt immer wieder vermis­sen lässt und dabei auch entsprechend unsachlich argumentiert. Das finde ich sehr schade, weil es wenig zielführend ist.

Aufgrund der demographischen Entwicklung betrifft dieser Bereich alle Teile unserer Gesellschaft: die Familien, die Politik, jeden Einzelnen und jede Einzelne von uns, das Gemeinwesen natürlich im Besonderen. Aufgabe der Politik ist es, nachhaltige Siche­rung bereitzustellen und zu garantieren und in einem immer stärkeren Ausmaß Unter­stützung anzubieten, gerade auch für das direkte familiäre Umfeld, das ganz besonders betroffen ist. Darin besteht unsere große Herausforderung.

Ganz wesentlich ist und war für uns immer die Stärkung der Familien und des familiä­ren Zusammenhalts, auch zwischen den Generationen, der natürlich dort besonders belastet ist, wo Menschen von Familienangehörigen gepflegt werden, die sich in vielerlei Hinsicht sehr aufopfern. Viele Rednerinnen und Redner haben das ja bereits gesagt.

Es muss uns gelingen, ein Pflegesystem sicherzustellen, mit dem jeder und jede Betreuungs- und Pflegebedürftige die für sie oder ihn bestmögliche Form der Betreu­ung leistbar erhält. Es geht darum, dass die größtmögliche Wahlfreiheit sichergestellt werden kann, dass die Pflege zu Hause genauso möglich und leistbar ist wie die Pflege in einem Heim und dass die Menschen in Würde bei den Familien zu Hause altern können und dabei die beste Unterstützung bekommen.

Natürlich geht es auch darum, die optimale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und die Arbeitsbedingungen für die Menschen, die im Pflege- und Sozialsystem arbeiten, entsprechend zu verbessern. Auch in der Ausbildung sind noch entsprechende Schritte zu setzen, um dazu motivieren zu können, dass Menschen sich dazu entscheiden, in diesem Bereich zu arbeiten.

Wir sind noch lange nicht auf diesem Weg. Wir haben aber in der Vergangenheit sehr, sehr viele positive Schritte gesetzt und wesentliche Verbesserungen vorgenommen, etwa im Bereich der 24-Stunden-Betreuung, dem Angehörigen-Regress bei der Pflege im Heim sowie der Erhöhung des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2009.

Auch im Bereich des Pflegegeldes hat es wesentliche Verbesserungen gegeben: 4 Prozent mehr für die Stufen 1 und 2; 5 Prozent mehr für die Stufen 3, 4 und 5 sowie 6 Prozent mehr für die Stufen 6 und 7. Zusätzlich haben wir dort, wo es um die Einstufung von geistig oder psychisch schwer behinderten Personen geht, Verbes­serungen vorgenommen, aber auch im Hinblick auf Personen, die an Demenz erkrankt sind, und Familien mit schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen. Hier geht es um besonders schwer betroffene Familien, und sie zu unterstützen war, glaube ich, eine ganz, ganz wichtige Sache.

Wir haben im jetzt vorliegenden Sozialrechts-Änderungsgesetz und auch im dritten, das ja heute noch verhandelt wird – Herr Abgeordneter Donabauer hat die Details erläutert –, ganz wesentliche Verbesserungen vorgenommen. Wenn wir uns die Ent­wick­lungen ansehen, meine Damen und Herren, wie es in den nächsten Jahrzehnten mit unserer Gesellschaft aussehen wird, dann sind wir hier auf einem guten Weg. Dieser ist aber noch lange nicht zu Ende.

Wir haben derzeit etwa 400 000 pflegebedürftige Menschen; im Jahr 2040 werden es mit 800 000 doppelt so viele sein. Auf einen 80-jährigen Menschen kommen heute, statistisch gesehen, viereinhalb junge Menschen; im Jahr 2040 werden es nur noch zwei junge Menschen sein. Insgesamt hat derzeit der Nettoaufwand der öffentlichen Hand für die Pflegevorsorge auf allen Ebenen ein Ausmaß von rund 3,5 Milliarden € –


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