Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 135

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Ihrem Kind oder mit Ihren Kindern gemeinsam im Alter von vier, sieben und zehn Jahren eingesperrt!

Wäre es möglich, dass Sie sich das eine Minute lang, unabhängig von Ihrer Partei­präferenz und von Ihrer politischen Richtung oder von Ihrer Ideologie, vorstellen? (Abg. Hornek: Bleiben Sie bei der Wahrheit!) Das ist die Wahrheit! Das ist die Wahrheit, dass drei minderjährige Kinder, das jüngste von ihnen vier Jahre alt, ganze vier Jahre alt, drei Tage lang in Schubhaft eingesperrt waren.

Die Ministerin behauptet also, gegen diese Kinder sei gar keine Schubhaft verhängt worden. Pech für die Ministerin, denn der Schubhaftbescheid ihrer eigenen Behörde, nämlich der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, vom 8. April 2009 straft die Aus­sage der Frau Innenministerin Lügen. (Abg. Strache: „Lügt“ ist ein Ordnungsruf! – Abg. Grosz: Ordnungsruf!) Dort steht nämlich: „Verhängung der Schubhaft über Herrn R., auch als gesetzlicher Vertreter von R.H., zehn Jahre alt, R.E., sieben Jahre alt, R.H., vier Jahre alt, derzeit aufhältig im Polizeianhaltezentrum Wien Roßauer Lände im Stan­de der Festnahme.“

Ihre eigene Behörde, sehr geehrte Frau Fekter, sagt, dass diese vier Personen – drei von ihnen minderjährig, alle drei unter vierzehn ... (Bundesministerin Dr. Fekter: Nein, nein, die Schubhaft ...!) Dann schauen Sie sich, bitte, die Bescheide Ihrer Behörde an! (Bundesministerin Dr. Fekter: Gerade vorgelesen!) „Spruch: Sie werden zur Sicherung der Abschiebung in Schubhaft genommen.“

Dieser Bescheid, sehr geehrte Damen und Herren (Bundesministerin Dr. Fekter: Geht nur gegen den Vater!), richtet sich nicht nur an den gesetzlichen Vertreter, sondern an alle vier Personen. Ich werde weiter zitieren aus den Bescheiden, Frau Ministerin, keine Sorge! (Beifall bei den Grünen.)

Übrigens, diese Schubhaft von drei minderjährigen Kindern und auch des Vaters wurde vom Unabhängigen Verwaltungssenat Oberösterreich für rechtswidrig erklärt, sehr geehrte Damen und Herren. Und die Schubhaft wurde im Nachhinein, weil dieser Schubhaftbescheid rechtswidrig ist, weil er unter anderem überhaupt von der falschen Behörde erlassen wurde, aufgehoben. (Abg. Strache: Man muss sich einmal den Ver­waltungsgerichtshof anschauen!)

Gegen diesen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenats hat die Sicherheits­direktion Oberösterreich eine Amtsbeschwerde gemacht. Und wäre es so, wie die Frau Ministerin es mehrmals im Innenausschuss dieses Hohen Hauses behauptet hat, dass über Kinder unter 14 Jahren gar keine Schubhaft verhängt werden kann und darf, dann hätte die Sicherheitsdirektion Oberösterreich in ihrer Amtsbeschwerde aber sagen müs­sen, der UVS-Bescheid kann gar nicht gültig sein, weil eine Schubhaft, die gar nicht verhängt wurde, gar nicht rechtswidrig gewesen sein kann. – Das sagt die Sicher­heitsdirektion Oberösterreich mitnichten, Frau Ministerin!

Ich zitiere wieder: Mit Schreiben vom 6. April 2009 beauftragte die belangte Behörde die Polizeiinspektion St. Georgen im Attergau, die Beschwerdeführer – also den Vater und drei minderjährigen Kinder – und die Ehefrau des Beschwerdeführers festzu­neh­men und in das Polizeianhaltezentrum Wien Roßauer Lände einzuliefern. – Zitatende.

Zu Ihrem Argument, sehr geehrte Frau Fekter, die Eltern würden ja so oft darum bitten, wenn nicht betteln, dass man ihre Kinder bitte, bitte mit in die Schubhaft nehmen soll: In diesem Fall ist es belegt, dass der Auftrag an die Behörde ergangen ist, alle Fami­lienangehörigen, die minderjährigen Kinder inklusive, festzunehmen. Es liegt alles an­dere als eine Bitte, von welchem Elternteil auch immer, vor.

Sie erzählen uns also regelmäßig die Unwahrheit. Das ist die glatte Unwahrheit, dass die Eltern darum gebeten hätten, diese drei minderjährigen Kinder einzusperren.

 


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