Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 136

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Ihr eigenes Beratungsgremium, Frau Ministerin, der Menschenrechtsbeirat, hat schon im Jahr 2001 einen dicken Bericht zum Problem „Minderjährige in Schubhaft“ veröffent­licht.

Im Jahr 2001 hat der Menschenrechtsbeirat schon empfohlen – und ich zitiere –, „eine Inschubhaftnahme von minderjährigen Fremden unter 14 Jahren gesetzlich zu verbie­ten.“ – Das ist die Empfehlung Ihres Beratungsgremiums Menschenrechtsbeirat. Bis heute nicht umgesetzt! Sie rühmen sich sogar dafür, die angebliche Familienpartei ÖVP rühmt sich dafür und sieht überhaupt kein Problem dabei, dass vierjährige Kinder eingesperrt werden. (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Letzter Satz: Frau Ministerin, Menschenrechte sind keine freundlichen Empfehlungen, sondern sind einzuhalten, da wir in unserem Land die Menschenrechtskonvention im Verfassungsrang haben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundes­ministerin Dr. Fekter zu Wort gemeldet. Diese Stellungnahme soll ebenfalls 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte. (Abg. Petzner: Spitzelministerin! Skandalministerin!)

 


15.12.21

Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter: Familienanhaltun­gen: Die Anhaltung in Schubhaft erfordert einen Schubhaftbescheid der Fremdenpoli­zei­behörde. Dieser Schubhaftbescheid, Frau Kollegin Korun – Sie haben diesen hier erwähnt, Sie können das unter dem Deckmantel der Immunität (Abg. Öllinger: Hallo! Was ist das schon wieder? Das ist ungeheuerlich!), ich darf hier derartige personen­bezogene Daten nicht bekanntgeben –, richtete sich ausschließlich an den Vater – ausschließlich! –, und nur er ist in Schubhaft genommen worden. Aber auf Drängen des Vaters und mit schriftlicher Zustimmung des Vaters wurden die Kinder bei ihm belassen, weil er es so gewünscht hat. Das halte ich auch für eine korrekte Vor­gangsweise, die kinderrechtskonventionskonform ist, weil es immer zum Wohl des Kindes ist. (Abg. Strache: Ein richtiges Empfinden eines Vaters!)

Frau Kollegin Korun, auch wenn Sie wider besseres Wissen immer wieder betonen, ich hätte hier die Unwahrheit gesagt, wird es nicht richtiger. Sie bezichtigen mich wis­sentlich, eine falsche Antwort gegeben zu haben, obwohl ich Ihnen im Ausschuss schon gesagt habe, dass Sie in Ihrer Interpretation falsch liegen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn beispielsweise eine schwangere Frau in einem Gefängnis ein Kind gebiert und man dieses Kind bei der Mutter belässt, dann hat das Kind auch keine Haft – das muss man zur Kenntnis nehmen –, sondern das Kind ist in Begleitung der Mutter, und in Haft ist nur die Mutter. (Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.)

Ähnlich muss man sich das auch hier vorstellen, Frau Kollegin. Alle anderen Abge­ordneten im Ausschuss haben das verstanden, nur Sie wollen es bewusst nicht ver­stehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenrufe bei den Grünen.)

Der Bescheid ist vom UVS Oberösterreich aus rein formalen Zuständigkeitsgründen aufgehoben worden, nicht aus inhaltlichen Gründen und schon gar nicht, weil die Kinder den Vater begleitet haben. Auch das hätten Sie fairerweise, wenn Sie wirklich bei der Wahrheit hätten bleiben wollen, hier auch erwähnen können.

Gegen Kinder, Personen unter 14 Jahren wird nach wie vor keine Schubhaft verhängt. Es gibt demzufolge auch keine Entscheidung eines UVS betreffend Schubhaft eines Kindes, weil keine Schubhaft gegen Kinder verhängt wird.

 


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