Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 145

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Damit ist die Auskunft der Frau Innenministerin einmal widerlegt, meine Damen und Herren!

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder wusste die Innenministerin von diesem Fall nichts und hat bei ihrer Beantwortung einmal pauschal angenommen: Es wird erlass­mäßig vorgegangen. Das kann ja sein. Sie ist in der Annahme, dass es einen Erlass gibt, wonach unter 14-Jährige nicht in Schubhaft genommen werden dürfen, und be­antwortet guten Gewissens die Anfrage dahin gehend: Das ist eigentlich nicht möglich, denn es gibt ja einen Erlass.

Spätestens dann, als dieser Fall auf dem Tisch lag, hätte die Frau Innenministerin die Möglichkeit gehabt, zu sagen: Okay, hier ist ein Fehler passiert. Es gibt einen Erlass, aber offensichtlich hat eine mir untergebene Behörde hier einen Fehler begangen und wider den Erlass unter 14-Jährige in Schubhaft genommen.

Dann hätte man sagen können: Wir wollten nicht falsch antworten, aber es kann vor­kommen, dass im eigenen Vollzugsbereich auch Dinge passieren, von denen man nicht will, dass sie passieren, und die man nicht kennt.

Das haben Sie aber nicht gemacht, sondern Sie sind den zweiten Weg gegangen: Sie haben bewusst immer wieder wiederholt, dass unter 14-Jährige nicht in Schubhaft genommen worden sind, und haben damit für diesen Fall, der semantisch ganz klar ist, die politische Verantwortung übernommen. Und jetzt sind wir genau beim Punkt: Sie haben diesem Parlament eine falsche Auskunft gegeben, Frau Innenministerin! (Beifall bei den Grünen.)

Zu dem Argument: Im normalen Strafvollzug gibt es auch Kinder. – Das wird aber sehr restriktiv gehandhabt, nämlich bis zum Alter von drei Jahren, und zwar aus einem guten Grund: weil man weiß, dass das Gefängnis nicht der ideale Ort für Kinder ist. Nur in Ausnahmefällen kann diese Grenze überschritten werden. Jeder weiß, dass das nicht der ideale Rahmen für die Entwicklung der Kinder ist.

Wenn jetzt zynisch argumentiert wird, das alles sei in der Schubhaft kein Problem, dann widerspricht das ganz klassisch dem Regelvollzug. Noch dazu – Frau Innen­ministerin, Sie wissen das – ist der Regelvollzug im Vergleich mit der Schubhaft, mit den Polizeigefängnissen relativ ... (Abgeordnete des BZÖ bilden im Gang zwischen ihren Sitzplätzen eine kleine Gruppe und führen dort Gespräche.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (das Glockenzeichen gebend): Entschuldigung, Herr Abgeordneter Steinhauser, aber ich möchte jetzt dieses Spiel unterbinden. (Rufe bei der SPÖ: Das ist ja unglaublich! – Zwischenruf des Abg. Petzner. – Abg. Riepl: Sie benehmen sich wie ein Lausbub! – Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Petzner.)

Herr Abgeordneter Petzner, wir haben zu Recht ... (Abg. Petzner: Das ist wirklich unglaublich!) – Herr Abgeordneter, ich fordere Sie jetzt auf, mir zuzuhören! Wir haben gestern ausführlich, wir haben heute in einer Geschäftsordnungsdebatte diskutiert, und wir werden in Zukunft noch des Öfteren über diesen Umstand, den Vorfall, wie immer Sie es bezeichnen wollen, zu diskutieren haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Wo ist das Ergebnis Ihrer Prüfung, Frau Präsidentin?)

Herr Abgeordneter Westenthaler, man kann natürlich alles sehr, sehr locker sehen – fragen Sie Ihren Herrn Klubobmann Bucher, der hat schon lange meinen Brief! (Abg. Ing. Westenthaler: Aber das Ergebnis ist noch nicht da!) Herr Abgeordneter Westen­thaler, wir wollen doch seriös mit dem Thema umgehen und nicht oberflächlich (Abg. Ing. Westenthaler: Genau so ist es!), und daher erwarte ich mir, dass dieses Spiel jetzt zu Ende ist und wir wieder sachlich diskutieren können. – Danke schön.

 


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