Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 146

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Herr Abgeordneter Steinhauser, Sie sind am Wort! (Anhaltende Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

 


Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (fortsetzend): „Sachlich“ ist ein gutes Stich­wort, da sind Sie bei mir richtig, Frau Nationalratspräsidentin. Ich ersuche nur, mir eine halbe Minute gutzuschreiben, die aufgrund Ihrer Unterbrechung verstrichen ist.

Ein Beispiel dafür, wie unsachlich die Debatte geführt wird: Frau Abgeordnete Tamandl stellt sich hier heraus, redet über einen Fall, den sie nicht kennt, und behauptet beispielsweise, dass die Kinder nicht integriert gewesen seien, nicht Deutsch können. Tatsache ist: Die Kinder können Deutsch, sind in die Schule gegangen! – Auf einem derartigen Fundament diskutieren Sie über solche Fälle! (Beifall bei den Grünen.)

Schlusssatz, meine Damen und Herren: Wir nehmen zur Kenntnis, Frau Bundes­ministerin, dass Sie dem Parlament eine falsche Auskunft gegeben haben. Jetzt ist der Zeitpunkt, sich dafür zu entschuldigen. – Das ist der eine Punkt.

Das Zweite, das wir zur Kenntnis nehmen müssen, ist Ihr Begriff von Menschlichkeit. „Menschlichkeit“ ist für Sie, wenn die Kinder zu ihren Eltern gesperrt werden! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

15.47.31Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zu einer weiteren Kurzdebatte. Diese betrifft den Antrag des Herrn Abgeordneten Vilimsky, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 247/A(E) der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizeiposten in Österreich eine Frist bis 10. Juli 2009 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf. Der Erstredner hat eine Redezeit von 10 Minuten, Mitglieder der Bundesregierung ebenfalls eine von 10 Minu­ten.

Herr Abgeordneter Vilimsky, Sie erhalten als Antragsteller als Erster das Wort. 10 Mi­nuten. – Bitte.

 


15.48.22

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder interessant, es ist entlarvend, es ist aufregend, die grüne Fraktion beobachten zu dürfen, denn immer dann, wenn irgendwo Asylbetrug, vermeintlicher Asylbetrug und das Sich-Einsetzen für diese Personengruppen das Thema ist, oder wenn es darum geht, gegen die FPÖ zu polemisieren, dann wurlt es im grünen Klub, dann ist Aktivität da. Wenn es darum geht, Tierschutz zu sichern, irgendetwas für die Umwelt zu machen, Basisdemokratie zu sichern, hört man nichts mehr von Ihnen. Irgendwann einmal, bald, nach der nächsten oder übernächsten Wahl, wenn Sie außerparlamentarisch sein werden, vielleicht irgendwelche Nachfolger von Ihnen wieder in der Au hocken, werden Sie von den Grünen Zeit haben, nachzudenken über die österreichfeindliche Politik, die Sie hier betreiben! (Beifall bei der FPÖ.)

 


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