Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 221

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war es an der Zeit, und die Evaluierung des UG 2002 war auch Gegenstand zweier Regierungsübereinkommen, zweier Regierungsprogramme, weil sich sozusagen im Echtbetrieb die eine oder andere Notwendigkeit der Weiterentwicklung ergeben hat.

Ich möchte in den Dank auch meine Beamtinnen und Beamten mit einschließen, die sich hier auch sehr engagiert in die Debatte mit eingebracht haben. Ich sehe gerade im Zuge der jetzt stattfindenden Leistungsvereinbarungsgespräche, dass sich die Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter des Hauses durchaus auch, Herr Abgeordneter Grünewald, sehr beratend, konsultierend in die Gespräche einbringen, was die Weiterentwicklung der Universitäten anbelangt.

Natürlich hat die Entwicklungsautonomie auch insofern einen gewissen Braindrain hervorgerufen, als natürlich die Kopfzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Minis­terium geringer geworden ist. Aber das, was heute da ist, das sind hochkompetente, hochengagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bei denen ich mich ausdrücklich bedanken möchte. Auch bei den MitstreiterInnen, insbesondere bei Frau Abgeordneter Kuntzl und Frau Abgeordneter Karl, möchte ich mich bedanken. Wir haben seit Anfang März viele, viele Stunden insbesondere in diese Novelle hineininvestiert, um am Ende des Tages zu einer runden Sache zu kommen.

Ein paar Anmerkungen zu Debattenbeiträgen und, wie ich hoffe, auch Klarstellungen: Was die gemeinsame Lehrerausbildung anbelangt, so ist jetzt einmal festzuhalten, dass mit dieser Novelle die Voraussetzung dafür geschaffen wird, dass auch im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung die Bologna-Architektur zur Anwen­dung kommen kann, weil eben nunmehr die Möglichkeit besteht, dass in zu begrün­denden Ausnahmefällen ein Bachelorstudium auch acht Semester dauern kann; der Master bleibt bei den vier Semestern. Damit kann auch in diesem Bereich sicher­gestellt werden, dass wir die Bologna-Architektur umsetzen. Das findet nunmehr auch Eingang in die Expertinnen- und Expertenarbeitsgruppe um eine gemeinsame Lehrer­ausbildung.

Nun, es ist verschiedentlich von Rednern, insbesondere der Opposition, darauf hinge­wiesen worden, es gäbe noch nicht das Grand Design. Ich darf nur darauf hinweisen, dass wir uns ja darauf verständigt haben, ab Herbst zu beginnen, über einen gesamt­österreichischen Hochschulplan, einen gesamtösterreichischen Hochschulraum zu diskutieren, beginnend mit der Fragestellung: Was sind die Anforderungen an den tertiären Sektor am Beginn des 21. Jahrhunderts? Von der Beantwortung und der strukturellen Vorgabe, die wir in Österreich vorfinden, werden wir uns dann letztlich auch der Frage annähern, wie sich dieser gesamtösterreichische Hochschulraum dar­stellen soll, auch etwa im Zusammenwirken mit Universitäten und Fachhochschulen, und dann Entscheidungen und Festlegungen treffen.

Ehrlich gesagt, die Tatsache, dass es bis zum Schluss Abänderungsanträge gegeben hat, zeigt ja nur die Vitalität der Diskussion und die Bereitschaft, auch von Seiten der Regierung auf Anregungen, Anmerkungen der verschiedensten Gruppierungen im tertiären Bereich Rücksicht zu nehmen und dort, wo es sinnvoll erschien und ins Gesamtkonzept hineingepasst hat, dies auch zu berücksichtigen.

Folgender Legendenbildung möchte ich gleich vorbeugen: Ich kann nicht beobachten, wo in diesem Gesetz und auch in der Novelle jetzt ein erhöhtes Durchgriffsrecht des Ministers gegeben wäre. In allen diesbezüglich relevanten Punkten hat sich am Rah­men des Gesetzes nichts geändert. Die von der Regierung zu nominierenden Uni-Räte werden nach wie vor von der Regierung nominiert. Es gibt das Nominierungsrecht durch die Senate, es gibt das ungerade fünfte, siebente oder neunte Mitglied. Also all diese Dinge, die quasi die Unabhängigkeit und Souveränität des Uni-Rates garan­tieren, bleiben gewährleistet. Auch der Umstand, dass ein Mitglied des Uni-Rates auf


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