Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 223

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haben Studienbeiträge, die haben Zugangsbeschränkungen, die haben aber auch sehr gute Stipendienprogramme, auch das (Abg. Dr. Grünewald: Und Budget!), und die haben auch Budgets von privaten Unterstützern. Aber Sie müssen auch wissen, dass beispielsweise Harvard aufgrund der aktuellen Situation der Weltwirtschaft gegenwärtig ein um ein Drittel niedrigeres Budget hat. Auch das muss man sehen und berück­sich­tigen.

Alles in allem denke ich, es ist hier eine ordentliche Arbeit abgeliefert worden. Ich bedanke mich nochmals bei allen, die daran mitgewirkt haben. Wenn die Debatte auch noch die eine oder andere Veränderung im Abstimmungsverhalten in Richtung Zustim­mung hervorriefe, dann würde ich mich freuen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. Einge­stellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


19.59.10

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Ja, sieben Jahre nach Einführung des Universitätsgesetzes liegt nun eine Novelle vor, die sich sehen lassen kann.

Diese Änderung soll die Autonomie der Uni stärken und die Qualität ausbauen. Es gibt eine klare Kompetenzaufteilung zwischen dem Uni-Rat, dem Senat und dem Lektorat sowie zeitgemäße und unternehmensnahe Strukturen. Man darf nicht vergessen, und das freut mich besonders, dass auch die 40-Prozent-Frauenquote eingeführt wird. Das ist wahrlich kein Luxus, wenn man weiß, dass 56 Prozent aller Studierenden Frauen sind. Diese Quote soll in allen Gremien verankert werden.

Natürlich ist es wichtig, dass vor allem in den Spitzenpositionen diese Frauenquote erhöht wird, was uns auch gelingen muss.

Bürokratische Hürden werden abgebaut. Studienberatung, Maßnahmen zur Senkung der Zahl der Studienabbrecher sowie die Sicherung der Studienplatzentwicklung und die Wahrung der heimischen Interessen gegenüber den deutschen Numerus-Clausus-Fächern sind definiert.

Die Einführung einer leistungsorientierten Studieneingangs- und -orientierungsphase führt zu mehr Leistungsorientierung und zu einer fundierten Qualitätsverbesserung.

Ich bin froh darüber, dass wir auch eine Änderung zustande gebracht haben, vor allem in § 124, in dem nun eine Diktion verwendet wird, die nicht ausdrücklich auf Human­medizin beziehungsweise Zahnmedizin abzielt, sondern den Gesamtbereich der Medizin umfasst. Das ist besonders wichtig für die Medizinische Universität Innsbruck, weil somit das Studium der molekularen Medizin eingeführt werden kann, das bereits konzipiert ist. Ohne diese Änderung wäre es wahrscheinlich nicht möglich gewesen, dieses Studium anzubieten, denn ein Ansturm von Hunderten von Studenten aus anderen Ländern wäre zu befürchten gewesen.

Unser Wissenschaftsminister hat dieses Universitätsrechts-Änderungsgesetz unter das Motto „Autonomie stärken und weiterentwickeln“ gestellt. Ich gratuliere zu diesem Gesetz und freue mich, dass wir damit auch die Qualität an unseren Universitäten ausbauen. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall bei der ÖVP.)

20.01


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Karlsböck. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


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