Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 224

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20.01.54

Abgeordneter Dr. Andreas Karlsböck (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist tatsächlich so, dass in dieser Novelle einige positive Aspekte und viele Verbesserungen im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf zu finden sind.

Frau Kollegin Karl, Frau Kollegin Kuntzl, Herr Minister: Ihr Wort in Gottes Ohr, dass das, was Sie hier so positiv beurteilt haben, letztendlich auch tatsächlich so kommen wird und umgesetzt werden kann.

Wir haben als Opposition naturgemäß einige Kritikpunkte anzubringen. Wir sehen es zum Beispiel als sehr kritisch, dass die Übernahme von außerordentlichen Professuren durch den Mittelbau ohne weitere Qualifikationsschritte unmittelbar nach der Habili­tation erfolgt und diese automatisch den Titel ao. Professor verliehen bekommen. Diese werden ohne Berufserfahrung in die Gruppe der Professoren aufgenommen; das lehnen wir ab. Berufserfahrung, meinen wir, ist essenziell notwendig, um die Qualität von Forschung und Lehre innerhalb der Gruppe der Professoren zu sichern.

Außerdem ist es in Zukunft so, dass ein derartiges Berufungsverfahren in die alleinige Kompetenz des Rektors fällt. Da könnte es gelegentlich zu Qualitätsminderungen bei den Bestellungen kommen.

Außerdem sehen wir es kritisch, dass es jetzt zu einer Reduktion der Mehrheit der Gruppe der Professoren im Senat auf 50 Prozent kommt. Das führt unserer Meinung nach wieder zu diesen paritätischen Verhältnissen, die bereits im UOG 1975 und 1993 verankert waren, mit all den negativen Spielformen.

Positiv zu sehen sind – und da bin ich froh, dass es da eine positive Veränderung gegeben hat – die Kettenvertragsregelung und die Lektorenanstellung und –versiche­rung. Universität stellt eine Sondersituation dar. Es wird oft projektbezogen gearbeitet, es wird oft zeitbezogen gearbeitet. Deshalb ist eine Verlängerung der bisher möglichen Befristungsdauer positiv zu beurteilen, weil dadurch den Betroffenen eine Perspektive eröffnet wird, wenn nach Ablauf des befristeten Dienstverhältnisses keine Dauer­stellung zur Verfügung steht.

Die neue Regelung bedeutet jedenfalls keinen Rückfall für das Personal an den Unis, sondern eine ressourcenschonende Regelung, die den Angehörigen der Unis zugute­kommt.

Ein Problem, das sich schon über längere Zeit angebahnt hat, ist die Entwicklung der Autonomie der Unis. Ich betrachte das nämlich als eine gewisse Gefährdung der Bologna-Idee, weil die Autonomie der Universität dazu führt, dass Curricula in einer Art und Weise festgeschrieben werden, sodass sie, wie wir das momentan beobachten können, wirklich massiv auseinanderdriften und innerhalb des Staatsgebietes an den Universitäten bereits echte Probleme auftreten, weil die Studierenden eben nicht so ohne Weiteres von einer zentralen zu einer anderen Universität wechseln können, weil da einfach Barrieren und Hürden aufgebaut werden. Da müsste man sich sogar ein größeres Durchgriffsrecht des Ministeriums wünschen. Wir hoffen, dass es eine größere zentrale Institution geben wird, die eine größere Gesamtaufsicht über die Dinge haben wird.

Und zu guter Letzt möchte ich noch die Situation des Bachelor-Studiums an den Medizin-Unis kurz anschneiden. Da ist zum Glück auch eine Entschärfung eingetreten, denn ein zweigliedriger Ablauf des Studiums Bachelor/Master ist beim Medizinstudium ein Unsinn. EU-weit ist es ja so, dass ein einstufiges, sechs Jahre oder zumindest 5 500 Stunden dauerndes theoretisches und praktisches Medizinstudium zu absol­vieren ist, um EU-konform zu sein, und dass viele europäische Länder sogar ein zweiphasiges Medizinstudium verbieten. (Beifall bei der FPÖ.)

20.05

 


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