Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 247

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andere historische Anknüpfungspunkte, etwa das Jahr 1878, als nach dem Berliner Kongress, nach dem Schiedsspruch Otto von Bismarcks, die österreichische Okku­pation von Bosnien und Herzegowina stattgefunden hat, was in diesem Land – und das muss man auch erwähnen, weil es die historische Wahrheit ist – damals eine unglaub­liche Modernisierung eingeleitet hat, und nicht, wie in anderen Bereichen, eine Aus­beutung besetzter Gebiete.

Meine Damen und Herren! Es wäre aus heutiger Sicht auch widersinnig, wenn die Europäische Union Vollverhandlungen über einen Beitritt mit der Türkei aufnähme, also mit einer hochgerüsteten, vorderasiatischen Militärmacht, aber den europäischen Völ­kern am Balkan keine Beitrittsperspektive eröffnen würde. Dass der Beitritt Kroatiens nicht schon längst erfolgt ist, also spätestens mit dem Beitritt von Slowenien oder auch von Ungarn zu Europäischen Union, das ist den meisten Österreichern ohnedies unverständlich. Natürlich kennen wir die Hintergründe. Also: Die Heranführung dieser südosteuropäischen Staaten an Europa, an Mitteleuropa, liegt auch in unserem eige­nen Interesse.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber doch noch einige Bemerkungen zu einem Thema machen, das natürlich auch die Aufmerksamkeit Europas erregt hat: Das war das Erkenntnis der Verfassungsrichter von Karlsruhe in der vergangenen Woche. Der deutsche Bundespräsident hat den Vertrag von Lissabon, wie die neue EU-Verfassung heißt, ja nicht ratifiziert. Und es war bemerkenswert, dass die Richter darauf hinge­wiesen haben, dass sich Europa, die Europäische Union nicht zu einem zentralis­ti­schen Staat entwickeln dürfe.

Der Bundespräsident hat auch die deutsche Bundesregierung und den Deutschen Bun­destag veranlasst, sozusagen nachzusitzen und über den Sommer darüber nach­zudenken, welche Mitwirkungsrechte der Deutsche Bundestag und auch der Bundesrat in Zukunft haben müssen. Er hat vor allem eines abgelehnt, und zwar die sogenannte Kompetenz-Kompetenz, die sich die Europäische Union anmaßen wollte; diese ist als verfassungswidrig abgelehnt worden.

Wir glauben, das ist ein Achtungserfolg des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler, aber auch des linken Abgeordneten Gregor Gysi. Wir Freiheitliche sagen natürlich, dass wir, wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft treten sollte, auch Klage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof erheben werden. Und dann werden auch die österreichischen Verfassungsrichter beweisen können, dass sie ebenso viel können wie die bundesdeutschen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

21.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Glaser zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 3 Minuten. – Bitte.

 


21.16.08

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minis­ter! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Einer der Tagesordnungspunkte, den wir jetzt auch beschließen, ist ein Zusatzvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl, in dem es um eine Index-Anpassung einer ursprünglich verein­barten Ursprungssumme geht. Das ist nicht weiter der Rede wert, da werden wir, so glaube ich, alle zustimmen.

Ich möchte nur ein kleines Beispiel dafür, wie dieses Konkordat auch in der Praxis funktioniert, erzählen. Ich hätte persönlich nie geglaubt, dass das in meinem Bezirk eine Rolle spielen würde, aber es war in den vergangenen zwei Jahren so.

Der Landesschulrat des Burgenlandes hat beschlossen, in einer in sich geschlossenen Region – das ist das Untere Pinka- und Stremtal – eine Hauptschule zu schließen, weil


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