Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 75

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ckendes ans Tageslicht befördert hat, nämlich die Tatsache, dass dort viele pflegebe­dürftige Menschen schlecht versorgt werden mit Trinkwasser, mit Flüssigkeit, auch schlecht ernährt werden, weil das Personal zu überlastet ist und diese Aufgaben nur schwer bewältigen kann. Die Menschen dort werden am frühen Nachmittag ins Bett gesteckt, weil dann eben Ruhe ist; sie liegen sich aufgrund dieser langen Zeit oft wund.

Es ist ein Missstand an und für sich, dass es einen derartigen Bericht über diese Situa­tion in Österreich nicht gibt. Es gibt in unserem Land sehr viele Pflegeheime, mit gro­ßer Sicherheit werden in überwiegender Mehrheit behinderte und pflegebedürftige Menschen dort auch erstklassig versorgt, von erstklassigem Personal, das wirklich engagiert an die Arbeit herangeht, aber es wird auch bei uns so wie in Deutschland einige Fälle geben, wo das eben nicht der Fall ist. Wir als verantwortliche Politiker brauchen diesen Bericht, um auch darauf reagieren zu können. Deshalb bitte ich Sie, Herr Sozialminister, einen derartigen Bericht für Österreich auf Schiene zu bringen. Ich glaube, dass er für uns eine gute Arbeitsgrundlage sein wird, um die richtigen Maßnah­men zu setzen.

Wir werden aus diesem Bericht dann auch erkennen können, unter welchem Druck das Personal in diesen Pflegeheimen zu arbeiten hat. Das ist wirklich physische und psy­chische Schwerarbeit, die dort geleistet wird. – An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön dafür (Beifall bei der FPÖ), ein herzliches Dankeschön an die vielen Tau­senden Mitarbeiter in Pflegeheimen und an die Hunderttausenden Menschen, Ange­hörigen, die Angehörige zu Hause pflegen und betreuen. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Ich komme jetzt zu unseren Anträgen, die wir noch besprechen werden. Bezüglich einer Behindertenvertrauensperson habe ich einen Antrag eingebracht, den wir heute beraten. Es geht mir darum, dass die Behindertenvertrauensperson gleiche Rechte und Pflichten hat wie die anderen Personalvertreter. Die Behindertenvertrauensperson hat aber im Betrieb kein Stimmrecht. Es gibt keinen vernünftigen Grund dafür, dass diese Behindertenvertrauensperson, die sich für die Anliegen der behinderten Arbeit­nehmer in einem Betrieb einsetzt, kein Stimmrecht hat. Daher bitte ich Sie, diesem Antrag Ihre Zustimmung zu geben. Das kostet nichts, das tut auch nicht weh, aber es hilft den Betroffenen außerordentlich.

Ich habe einen weiteren Antrag vorbereitet, den ich heute noch einbringen will, und die­ser Antrag betrifft Eltern von Kindern, die gehörlos sind; gerade heute ist auch ein guter Anlass, diesen Antrag einzubringen. Es gibt in Schweden ein Modell, das ich sehr empfehlen möchte. In Schweden haben die Eltern gehörloser Kinder die Möglichkeit, einen Gehörlosenkurs zu absolvieren, und dieser Gehörlosenkurs wird von der Ge­meinschaft, von öffentlicher Hand finanziert. Die Gebärdensprache ist nicht einfach zu erlernen, man braucht viele, viele Stunden, um diese Sprache zu erlernen. Einige von uns schauen den Gebärdendolmetschern heute ganz interessiert zu, man lernt die eine oder andere Vokabel, aber bis man diese Sprache wirklich beherrscht, vergeht einige Zeit.

Wenn man ein Kind hat, das gehörlos ist, dann müssen die Eltern diese Sprache auch erlernen.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebärdensprach­kurse für Eltern gehörloser Kinder

 


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