Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 82

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Beeinträchtigungen sind unterschiedlichster Art. Der eine hat eine Sehbehinde­rung, der andere eine Hörbehinderung, es gibt eine körperliche Behinderung und eine geistige Behinderung. Wenn man bedenkt, dass 7 Prozent der Bevölkerung eine Beeinträchtigung haben, dann sind das doch 580 000 Menschen in Österreich. 50 000 Personen sind auf einen Rollstuhl angewiesen, geschätzte Damen und Herren. Das ist schon eine beträchtliche Zahl.

Was diese Personen, die es im Leben nicht so leicht haben, aber besonders brauchen, ist Anerkennung.

Und vor allem eines: Die Armutsgefährdung von Menschen mit Behinderungen ist besonders groß und liegt derzeit bei zirka 20 Prozent.

Es ist so, dass die Armutsgefährdungsquote bei Menschen mit Behinderungen quasi doppelt so hoch liegt wie bei Menschen, die keine Behinderung haben. Deswegen ist auch die Öffentlichkeit gefordert – vor allem wir von der Politik –, für diese Leute ent­sprechende Mittel zur Verfügung zu stellen.

Es ist so, dass die Einkommenssituation eine wesentliche Rolle spielt. Und es ist not­wendig, ein eigenes Einkommen zu haben, sozialversicherungsrechtlich abgesichert zu sein, um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Bei uns ist alles darauf abge­stellt, ob man ein Einkommen hat, versichert ist und später auch eine Pensionsleistung daraus bezieht. Deswegen ist das so wichtig. Außerdem stärkt es das Selbstwertgefühl jedes einzelnen Menschen mit Behinderung, geschätzte Damen und Herren. Es ist daher wichtig, dass wir in diesem Bereich dementsprechend reagieren.

Man kann darüber diskutieren, ob die Ausgleichstaxe angehoben wird, die bei 209 € liegt. Man kann darüber diskutieren, wo sich die betroffenen Behinderten selbst uneinig sind, nämlich: Soll man den besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Behinde­rungen in Betrieben aufheben oder nicht? Derjenige, der einen Job hat, sagt: Um Gottes Willen, nicht aufheben! Derjenige, der keinen Job hat, sagt: Bitte hebt den Kün­digungsschutz auf, dann bekomme ich leichter eine Beschäftigung! – So ist es eben einmal.

Was aber in Österreich besonders gut ist, ist, dass der Bund seine Einstellungsver­pflichtung in den Ministerien und in den einzelnen Dienststellen bisher zu 95,6 Prozent erfüllt. (Demonstrativer Beifall der Abg. Königsberger-Ludwig.) Es ist bei der Exeku­tive und bei den Lehrern noch ein gewisses Manko vorhanden, aber überall anders wird sie eigentlich übererfüllt, vor allem im Sozialministerium und im Gesundheitsminis­terium, geschätzte Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der SPÖ.)

In der Privatwirtschaft ist es natürlich schwierig, vor allem in einer Zeit der Wirtschafts- und Finanzkrise, dass die Leute verstärkt einen Job bekommen. Herr Bundesminister Hundstorfer, ich richte das jetzt an Ihre Adresse: Ich weiß, dass Ihnen die Menschen mit Behinderungen am Herzen liegen, aber die sogenannte Behinderten-Milliarde ist im Budget für 2009 und 2010 von 78 Millionen € pro Jahr im Jahr 2007 auf 72 Millionen € herabgesetzt worden. Das ist also um 6 Millionen pro Jahr weniger.

Das trifft natürlich jene Personen, die einen Job am Arbeitsmarkt brauchen. Mit dieser Behinderten-Milliarde werden die Ausbildungsassistenz, die Assistenten am Arbeits­platz, vor allem die Clearing-Stelle, diese wichtige Schnittstelle zwischen Schule und Beruf, und so weiter finanziert. Hier wird praktisch zurückgefahren. Sie sollte man in Zukunft wieder hinaufsetzen.

Geschätzte Damen und Herren, es wäre noch so viel dazu zu sagen, was in diesem Bereich zu verbessern ist. Mir reicht die Zeit heute dafür überhaupt nicht. Ich möchte nur noch eines sagen, das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, das mit 1. Jän-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite