Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 90

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Das muss sich schnellstens ändern, Herr Bundesminister! Tun Sie endlich was dafür – das wäre Ihr verdienstvoller Auftrag. (Beifall bei der FPÖ.)

12.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


12.40.01

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretä­rin! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte – und jetzt möchte ich dieses Zeichen probieren, das ich gerade von meiner Frau Kollegin Jarmer gelernt habe. Es war ein bisschen schnell, da hat sie schon recht. Die Gebärdensprache ist für uns nicht ganz so leicht nachzuvollziehen, aber es ist höchst interessant, miterleben zu können, wie korrekt die Übersetzungen funktionieren. Und dafür auch ein herzliches Dankeschön an die Damen, die die Gebärdensprache übersetzt haben. (Allgemeiner Beifall. – Ruf: Und den Herrn!) – An den Herrn selbstverständlich auch.

Der Behindertenbericht 2008 stellt eine wichtige Dokumentation und Analyse der Situa­tion der Menschen mit Behinderung in Österreich dar. Es ist in diesen Behinderten­bericht auch eine Umfrage mit eingeflossen, die von der Statistik Austria durchgeführt wurde, und es wurden 8 195 Personen befragt. 20,5 Prozent aller Befragten haben eine dauerhafte Beeinträchtigung angegeben. Das sind, hochgerechnet, 1,7 Millionen Personen in der österreichischen Wohnbevölkerung, die eine Behinderung haben. Dauerhafte Beeinträchtigungen sind natürlich auch sehr stark altersabhängig, aber trotzdem muss man sich die Frage stellen, wie die Betreuungs- und Pflegesituation der behinderten Menschen jedes Alters in Österreich aussieht.

Wir haben im Jahr 2008 eine Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ver­abschieden können, und da hat sich unser Kollege und Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg ganz besonders angestrengt, hier eine gute und positive Lösung zu finden. Es geht darum, dass mit dieser Novelle auch eine wichtige und sinnvolle Flexi­bilisierung des Tätigkeitsbereiches für Personenbetreuer im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung und der persönlichen Assistenz geschaffen worden ist. Dadurch können die in der Pflege Tätigen für eine bestimmte behinderte Person, die im Privathaushalt lebt, zeitlich eingeschränkt und kontrolliert, delegiert Arbeiten vollbringen.

Hier ist auch eine Regelung für die behinderten Menschen, die in familienähnlichen Wohnstrukturen leben, notwendig, denn auch diese müssen über diese Möglichkeit verfügen können, für Tätigkeiten, die an ihnen vollbracht werden, bestimmte Personen zuständig machen zu können, die tagtäglich mit ihnen in einer Betreuungssituation sind und mit ihnen arbeiten.

Besonders hervorheben möchte ich auch die im Behindertenbericht explizit angeführte Qualitätssicherung für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen. Insbesondere im Rahmen des Kompetenzzentrums Pflege, das in der Sozialversiche­rungsanstalt der Bauern angesiedelt ist, wird von hundert diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegepersonen bundesweit bei allen Pflegegeldbeziehern intensivst kon­trolliert. Es werden Hausbesuche durchgeführt. Bei 17 200 Personen haben diese im Jahr 2008 stattgefunden. Es wurden lediglich bei 63 Personen Mängel festgestellt und bei vier Personen eine Verwahrlosung festgestellt. Das heißt, die Pflege im Privathaus­halt funktioniert.

Selbstverständlich heißt das, dass weitergearbeitet werden muss – dass weitergearbei­tet werden muss im Sinne einer besseren Lebenssituation für behinderte Menschen. Da sind die Politik und die Gesellschaft gefordert. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

12.43

 


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