Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 97

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Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort und erinnere an die einschlägigen Bestimmungen für tatsächliche Berichtigungen in der Geschäftsordnung. – Bitte.

 


13.06.35

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein hat gesagt, dass der Oberste Gerichtshof im vergangenen Jahr 2008 ein Urteil gefällt hätte, dass ein behindertes Kind ein Schaden gewesen wäre. – Das ist nicht der Fall.

Der Oberste Gerichtshof hat dezidiert festgehalten, dass der Schaden darin bestanden hat, dass der Familie keine weitere und keine adäquate Untersuchung zugekommen ist, und hat in seinem Urteil auch festgehalten, dass behinderte Kinder natürlich kein Schaden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

13.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der Herr Bundesminister möchte sich zu einer Stel­lungnahme zu Wort melden. – Bitte.

 


13.07.26

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hunds­torfer: Meine Damen und Herren! (Rufe und Gegenrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.) – Darf ich um eine Sekunde Aufmerksamkeit bitten? Ich möchte bei aller Emotionalität des Themas zwei Dinge klarstellen: Ja, bei Pflegegeldzuerkennung werden von der erhöhten Familienbeihilfe 60 € beim Pflegegeld eingerechnet. Das heißt, es bleibt weiterhin eine Erhöhung, aber 60 € werden abgezogen. Dies nur zur sachlichen Klarstellung. Das ist einmal Punkt eins.

Und eine zweite Klarstellung sei mir hier auch gestattet: Ja, ich bin Mitglied dieser Bun­desregierung, ich bin gerne Mitglied dieser Bundesregierung, aber wir sollten uns über eines im Klaren sein: Ich will nicht in einem Staat leben, in dem es Gerichte gibt, die von Weisungen von Regierungen abhängig sind.

Wir haben weisungsfreie Gerichte, wir haben weisungsfreie Höchstgerichte, und dieses Rechtsgut lasse ich mir nicht nehmen. So unangenehm, so schwierig, so kompliziert die Sachlage bei diesen Kindern auch ist, gar keine Frage, so lasse ich mir von Ihnen nicht nahelegen, dass ich Weisungen erteilen sollte, damit Höchstgerichte anders ent­scheiden. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

13.08


13.08.20

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, den vorliegenden Bericht der Bundesregierung III-23/241 der Beilagen über die Lage von Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme eintreten, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebärdensprachkurse für Eltern gehörloser Kinder.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

 


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