Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 96

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Dr. Belakowitsch-Jenewein. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.03.09

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Behin­derten in Österreich haben es nach wie vor sehr schwer. Das haben wir heute schon ausführlich gehört. Was aber immer wieder untergeht, sind Familien mit behinderten Kindern, die zwar eine Zuwendung in Form einer doppelten Familienbeihilfe erhalten, aber in dem Moment, in dem sie vielleicht auch noch Pflegegeld für ihre behinderten Kinder beantragen, ist ein Teil dieser doppelten Familienbeihilfe wieder weg. Wenn schon die Frau Staatssekretärin für Familie hier anwesend ist, dann ist darauf hinzu­weisen, dass das ein Umstand ist, der raschest, schleunigst beendet werden sollte. Das ist etwas, das wirklich asozial ist. (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt nicht!) – Natürlich stimmt das, Frau Kollegin! Erkundigen Sie sich! Das ist ein Umstand, der die Eltern wirklich finanziell belastet. Ich meine, Österreich kann es sich leisten, diesen Men­schen auch bei Bezug von Pflegegeld die doppelte Familienbeihilfe in voller Länge auszubezahlen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben gestern mehrfach gehört, wie schwierig es für behinderte Menschen ist, zu einer sozialen Absicherung zu kommen, wenn sie in den Arbeitsprozess eingegliedert sind. Sehr viele behinderte Menschen arbeiten für ein Taschengeld, und das ist eben­falls eine Schande in diesem Land. Es ist daher dringend notwendig, dass man auch hier endlich den Hebel ansetzt, dass man diese Menschen als gleichwertig behandelt, dass auch diese Menschen zu ihrem Recht kommen und nicht als Arbeitnehmer dritter, vierter, fünfter Klasse gewertet werden, sondern dass sie dieselben Rechte haben wie nicht behinderte Menschen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, eines ist mir jedoch ein ganz besonderes Anliegen, weil es schon auch ein bisschen zeigt, wie Österreich in Wahrheit dasteht: Es gibt eine Reihe von OGH-Urteilen, in denen behinderte Kinder als Schaden anerkannt worden sind. – Ich weiß, Herr Bundesminister, Sie sind dafür nicht wirklich allein verantwortlich, es fällt in den Verantwortungsbereich des Justizministeriums. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Na ja, er sitzt mit in der Regierung, er sitzt als Minister mit in der Regierung.

Herr Bundesminister, ich würde Sie wirklich bitten, dass Sie mit der Justizministerin da­hin gehend Kontakt aufnehmen, dass solche menschenunwürdigen Urteile in Zukunft nicht mehr gefällt werden.

Es gab im Sommer 2008 ein Urteil. Da hat eine Mutter geklagt, weil sie drei statt zwei Kinder bekommen hatte. Weil alle drei Kinder gesund waren, waren sie kein Schaden. Wenn ein Kind behindert ist, gilt es als Schaden. (Abg. Mag. Lapp: Darum ist es in der Klage nicht gegangen!) Es ist eine Schande für Österreich, dass in Österreich mittler­weile bereits drei Kinder als Schaden gelten und für drei Kinder Ärzte beziehungsweise Krankenhäuser Geld bezahlen müssen, weil sie als Schaden gelten. (Abg. Mag. Lapp: Sie lügen!)

Meine Damen und Herren, das ist eine Schande! Und ich bitte Sie wirklich, Herr Bundesminister, sich hiefür einzusetzen, dass solche Schandurteile in Österreich nicht möglich sind. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Lapp: Der Schaden war nicht das Kind!)

13.05


13.05.20

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Für den Vorwurf der Frau Abgeordneten Lapp an die Rednerin Dr. Belakowitsch-Jenewein, sie lüge, erteile ich einen Ordnungsruf. (Abg. Krist: Das ist aber die Wahrheit, Herr Präsident!)

 


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