Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 100

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Problem:

Die Verordnung (EG) Nr. 73/2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Bereich der Gemeinsamen Agrarpolitik ersetzt die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 und enthält die im Rahmen des Gesundheitschecks der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgesehenen Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Direktzah­lungen.

Ebenso wurden die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisa­tion der Agrarmärkte geändert und insbesondere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Milchquotenregelung vorgesehen.

Ziel:

Die Ausgestaltung der inhaltlichen Spielräume soll durch eine Änderung des MOG 2007 erfolgen. Die Änderungen im Bereich der Direktzahlungen werden mit 1. Jänner 2010 wirksam, die Mitteilung an die Europäische Kommission über die vom Mitgliedstaat getroffenen Umsetzungsmaßnahmen hat jedoch bereits vor dem 1. August 2009 zu erfolgen.

Inhalt/Problemlösung:

Umsetzung der im Rahmen des GAP-Gesundheitschecks eingeräumten Spielräume im Bereich der Direktzahlungen, insbesondere zur weiteren Einbeziehung bisher produk­tionsgekoppelter Stützungen in die Betriebsprämienregelung bei weiterer Beibehaltung der Mutterkuhprämie und dem Grundsatz der Fortführung des bisherigen Betriebsprä­mienmodells

Möglichkeit der einzelbetrieblichen Zuteilung der Milchquotenerhöhung ab 2009 nach Maßgabe der jeweils aktuellen Marktlage und der Absatzmöglichkeiten im Milchsektor

Möglichkeit zur Teilnahme an optionalen Gemeinschaftsprogrammen (wie zum Beispiel Schulobstprogramm oder kostenlose Abgabe von Erzeugnissen aus Beständen der Intervention an Bedürftige in der Gemeinschaft)

Alternativen:

Grundlegende Umgestaltung der Betriebsprämienregelung für den Zeitraum bis längs­tens 2013

Keine einzelbetriebliche Milchquotenzuteilung

Auswirkungen des Regelungsvorhabens:

Finanzielle Auswirkungen:

Durch die vorgesehenen Maßnahmen entsteht der AMA ein Aufwand für Software-Pro­grammierung, Verwaltung und Abwicklung in Höhe von insgesamt 929 900 € im ersten Jahr, für die Entkoppelung der Flächenzahlung für Schalenfrüchte im Jahr 2011 ein Aufwand in Höhe von 31 000 € und für die Entkoppelung der restlichen sektorbezoge­nen Stützungen im Jahr 2012 ein Aufwand von 84 000 €.

Wirtschaftspolitische Auswirkungen:

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Die vorgesehene Umsetzung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beschäfti­gung und den Wirtschaftsstandort Österreich. Die Beibehaltung der produktionsgekop­pelten Mutterkuhprämie dient insbesondere auch der Sicherung der Bewirtschaftung bestimmter ungünstigerer Produktionsgebiete. Mit der sogenannten Milchkuhprämie sollen die strukturellen Nachteile der österreichischen Milchbetriebe im EU-Vergleich


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