Ziel und Problemlösung:
Durch den vorliegenden Entwurf soll zwecks Umsetzung der Judikatur des EuGH eine Vorschrift über eine zusätzliche Voraussetzung für die vereinfachte Zulassung von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen werden.
Die Aufhebung der Ermächtigung des Bundesministers zur Erlassung einer Verordnung über die Gebühren in Vollziehung des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 dient der Rechtsbereinigung.
Alternativen:
Keine.
Auswirkungen des Regelungsvorhabens:
Finanzielle Auswirkungen:
Keine kalkulierbaren Auswirkungen.
Wirtschaftspolitische Auswirkungen:
Auswirkungen in umweltpolitischer Hinsicht, insbesondere Klimaverträglichkeit:
Das Regelungsvorhaben ist nicht klimarelevant.
Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:
Keine kalkulierbaren Auswirkungen.
Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:
Es werden keine wesentlichen Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen verursacht.
Auswirkungen in konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:
Keine Auswirkungen.
Geschlechtsspezifische Auswirkungen:
Keine Auswirkungen.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:
Keine.
Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:
Es erfolgt eine Anpassung an die Judikatur des EuGH.
Begründung
zu Artikel 4 (Änderung des Pflanzgutgesetzes 1997)
Problem:
Es besteht die Notwendigkeit der Umsetzung der Richtlinie 2008/90/EG in innerstaatliches Recht.
Ziel und Problemlösung:
Durch den vorliegenden Entwurf sollen zwecks Umsetzung der obgenannten Richtlinie Vorschriften betreffend die Umstellung der Zulassung von Versorgern auf eine bloße Registrierung, eine Anpassung der Sortenlisten für Obstarten, ein Zertifizierungsverfah-
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