wir sicher noch viel diskutieren werden und auch viele, wie ich glaube, einer Meinung sind, ist die Petition Nummer 19, die besagt, dass Kinderrechte in den Verfassungsrang gehoben werden sollen. Diese Petition wurde von den „Kinderfreunden Oberösterreich“ eingebracht, die im Vorjahr eine entsprechende Unterschriftenaktion aufgelegt haben.
Dieses Anliegen, geschätzte Damen und Herren, hat schon eine sehr, sehr lange Geschichte. Bereits am 20. November 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. 192 Staaten haben in dieser Zeit diese Kinderrechtskonvention ratifiziert. Auch Österreich hat am 26. Jänner 1990 die Konvention unterschrieben, und seit 5. September 1992 ist sie formal in Kraft.
Am 4. Juli 1994 wurde ein Entschließungsantrag des Parlaments an die Regierung verabschiedet/beschlossen, der noch einmal fordert, die Kinderrechte in den Verfassungsrang zu heben. Leider ist das bis heute nicht gelungen. Nun haben die „Kinderfreunde Oberösterreich“, die auch von der Plattform „Kinder haben Rechte“ und natürlich auch von unserer Jugendsprecherin, Angela Lueger, die diese Petition unterstützt, unterstützt werden, 11 648 kleine und große Unterschriften gesammelt, wie sie selber in ihrer Petition sagen, und wollen noch einmal einen Versuch starten, die Kinderrechte in den Verfassungsrang zu heben.
Es werden so wichtige Forderungen aufgestellt wie Schutz vor Ausbeutung, Recht auf Bildung, Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit, Recht auf Partizipation, Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt und vor allem auch, dass Kinderrechte bei Gericht einklagbar sind.
Diese Petition ist dem Verfassungsausschuss zugewiesen worden, wo sie hingehört. Ich bin sicher, dass am Schluss etwas Positives herauskommen wird, damit die Kinder die tatsächlichen Sieger sind. (Beifall bei der SPÖ.)
17.46
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steier mit ebenfalls 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
17.46
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Eines der bestechendsten Merkmale des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen ist sicher die Vielfalt der dort behandelten Themen. Auch der heute zu besprechende Sammelbericht enthält eine sehr bunte und breite Palette an Themen, von Verkehr über Bildung bis hin zu Kinderrechten. Auf eine Petition möchte ich näher eingehen, und zwar konkret auf die Petition Nummer 9 meines Kollegen Keck.
Diese Petition spricht sich gegen das Lkw-Dauerparken im Siedlungsgebiet aus. Tatsache ist, dass das Transportgewerbe einen wichtigen Pfeiler des täglichen Wirtschaftslebens darstellt und Stellplätze für die Brummis vielerorts sicher Mangelware sind. Allerdings hat sich die Regelung in der Straßenverkehrsordnung, die ein Parkverbot im Ortsgebiet weniger als 25 Meter von Siedlungsgebieten vorsieht, in der Praxis als unzureichend herausgestellt.
Meine geschätzten Damen und Herren, die Verkehrssicherheit der AnrainerInnen kann durch dauerparkende Lkw beeinträchtigt sein, genauso wie eine Belastung durch Lärm und Abgase eintreten kann. Mit der Forderung, den in der Straßenverkehrsordnung erwähnten Abstand von 25 auf 100 Meter zu erweitern, wird sich demnächst der Verkehrsausschuss zu befassen haben. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
17.48
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