Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 215

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angegeben, dass man EU-Bürger auch in ihrer Heimat verfolgen könne. Es kann aber nicht sein, dass man wegen weniger EU-Bürger – das liegt vielleicht im Promillebe­reich – das Ganze auch für alle Österreicher weiter verteuert.

Bei aller Notwendigkeit, weil Strafen auch etwas Gutes und Erzieherisches haben, darf es aber nicht so sein, dass die Strafzahlungen ins allgemeine Budget einfließen, statt sie etwa in einen Verkehrssicherheitstopf zu geben und damit für alle Verkehrsteilneh­mer Gutes zu tun. – Danke sehr. (Beifall bei der FPÖ.)

17.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Heinzl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.54.54

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­ter! Hohes Haus! Mit den heute vorliegenden Gesetzesänderungen ist ein ganzes Pa­ket für mehr Verkehrssicherheit auf Österreichs Straßen geschnürt worden. Es sind zahlreiche handfeste und solide Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit in Öster­reich.

Leider wird bei uns nicht nur Schnellfahren, sondern auch Alkohol am Steuer immer noch als Kavaliersdelikt gesehen, und so wird es eben in Zukunft höhere Strafen für Hochrisikolenker geben. Es wird nicht nur auf Geldstrafen gesetzt, sondern auch auf bewusstseinsbildende Maßnahmen.

Auch für die Sicherheit einer weiteren Risikogruppe im Straßenverkehr wird gesorgt: Die Mopedausbildung wird verbessert. Mehr Fahrpraxis im Straßenverkehr hilft den Ju­gendlichen, vor allem den Jugendlichen, die tatsächlichen Gefahren besser einschät­zen zu können.

Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Das von Bundesministerin Doris Bures geschnürte Paket wird, und davon bin ich wirklich überzeugt, für mehr Verkehrssicher­heit in Österreich sorgen. Es ist einfach zielorientiert und praxisnah. Es ist ein wichtiger Schritt zu unserem, wie ich meine, gemeinsamen verkehrspolitischen Ziel, keine Ver­kehrstoten mehr beklagen zu müssen.

Um das Verkehrssicherheitspaket noch weiter zu optimieren, möchte ich zur Ergän­zung folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betref­fend den Gesetzesantrag im Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungs­vorlage (221 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (13. FSG-Novelle) und die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert werden sowie über die Regierungs­vorlage (180 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (12. FSG-Novelle) (257 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

Artikel 1 Ziffer 20 der 12. FSG-Novelle lautet:

„20. In § 43 wird folgender Abs. 17 angefügt:

(17) § 1 Abs. 6, § 4 Abs. 8, § 4c Abs. 2, § 24 Abs. 1, 3, 3a und 6, § 26 Abs. 2, § 30b Abs. 3, § 31, § 37a und § 41 Abs. 9 jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2009 treten mit 1. September 2009 in Kraft.“

 


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