Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 216

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Begründung:

In der vorgeschlagenen Fassung der 12. FSG-Novelle fehlt die Inkrafttretensbestim­mung für die Kindersicherungskurse im Rahmen des Vormerksystems (§ 30b Abs. 3). Diese ist jedoch unbedingt erforderlich, da die verordnungsmäßigen Bestimmungen erst geschaffen werden müssen (in der Durchführungsverordnung gemeinsam mit dem Verkehrscoaching) und außerdem die Behörden mit derartigen Neuregelungen nicht „überfallen“ werden sollen.

*****

Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht im Zusammenhang mit der Materie und daher mit in Ver­handlung.

Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Hagen. Ebenfalls 3 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


17.58.42

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Zuerst einmal das Gute an dieser – jetzt bekomme ich den richtigen Ausdruck nicht mehr heraus – Summe von Gesetzesinitiativen und Ge­setzesvorschlägen, die auf dem Tisch liegen. Das BZÖ begrüßt die Gebührenfreiheit bei der Neuausstellung des C- und D-Führerscheines bei der Weiterbildung von Be­rufskraftfahrern. Das ist eine positive Maßnahme.

Wir würden uns diese Maßnahme allerdings auch für die Behinderten wünschen, die eine befristete Lenkerberechtigung haben. Wir haben dazu im Finanzausschuss bereits seit Langem einen Antrag eingebracht. Der schimmelt so vor sich hin, und da sind Sie leider nicht immer ganz glaubwürdig. Wenn man gestern die Debatten zum Behinder­tenbereich gehört hat, muss man sagen, Sie haben viel gefordert, viel schöngeredet. So kleine Maßnahmen vergessen Sie dann aber, nur weil das ein paar Euro weniger in die Staatskasse bringt.

Damit bin ich auch schon beim Punkt Staatskasse. Sie novellieren das Führerschein­gesetz. Im Mopedbereich – darauf wird dann Kollege Markowitz noch zu sprechen kommen – gibt es Sicherheitsmaßnahmen, die sehr positiv zu sehen sind. Darauf gehe ich jetzt aber nicht genauer ein. Was mich aber schon stört, ist die Erhöhung der Strafen für Schnellfahren unter dem Motto Verkehrssicherheit. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Jetzt erkläre ich Ihnen einmal ein paar Dinge aus der Praxis: Fakt ist, dass hier Min­deststrafen von 70 € bei Rasern bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h angesprochen werden, im Ortsgebiet bei 40 km/h, und das geht dann hinauf: auf Freilandstraßen 50 € bis 150 € plus Führerscheinentzug.

Und jetzt kommt das Interessante: Es ist sozusagen Mode, dass man in jeder Ge­meinde eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h generell einführt, egal, wie gut oder wie lange die Straße ausgebaut ist. Wenn da einer 50 oder 60 km/h fährt, so ist das bei einer Straße, die gut ausgebaut ist, wo keine Häuser sind, kein Rasen.

Das Verbot gilt aber generell im Ortsgebiet, also auch für diese besagten Strecke. Das ist für mich kein Raser, sondern jemand, der dort angemessen fährt. Weil man das aus gewissen Gründen nicht plakativ mit Schildern machen will, sondern das generell


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite