Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 225

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werden – die seit fünf Jahren immer wieder versprochen wurde und seit fünf Jahren nicht kam –, bin ich sicher, dass wir die Gelegenheit haben werden, das auch zu tun.

Ich bitte Sie, Frau Bundesminister, die Straßenverkehrsordnung ganz grundsätzlich zu novellieren und dabei auch darauf einzugehen, dass bei Verkehrsstrafen nicht bei 10 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung Strafen in dieser Höhe angesetzt werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.33.26

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich glau­be, es ist schon alles gesagt. Über die Parteigrenzen gibt es Zustimmung; dass es un­terschiedliche Zugänge gibt, ist, glaube ich, ganz normal. Aber Tatsache ist, dass wir trotz Strafen, Kontrollen, Schulung und Ausbildung und Beratung, aber auch Präven­tion ein Problem haben mit Alkohol am Steuer und mit Raserei. In letzter Zeit, das darf ich auch ganz offen sagen, hat es mehrere Fälle gegeben, bei denen auch Drogen im Einsatz waren. Wir müssen all diese Dinge so angreifen, dass wir sie umsetzen kön­nen und dass sie auch kontrollierbar sind.

Frau Bundesminister Bures hat es ja sehr eindringlich gesagt, es gibt viele Opfer, und unsere Pflicht in der Politik ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, um dem ent­gegenzutreten. Aufklärung hat in der Vergangenheit sehr wohl massiv stattgefunden, aber man kann nie genügend aufklären, und für mich ist es ganz wichtig, dass das Thema „Prävention“ verstärkt Einzug hält. Das Verkehrscoaching mit vier Stunden ist eine kluge und sinnvolle und gleichzeitig auch faire Maßnahme.

In diesem Sinne können wir dem zustimmen. Wir sollten aber die Dinge weiterentwi­ckeln, die Experten einbinden und weitere Schritte setzen. Jedes Opfer im Straßenver­kehr ist eines zu viel! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Mag. Wurm.)

18.34


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Frau Bundesminister Bures hat sich zu Wort gemel­det. Ich erteile es ihr.

 


18.34.55

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Hohes Haus! Noch einmal herzlichen Dank für die doch breite Zustimmung, auch wenn man sich in einzelnen Punkten, in die eine oder andere Richtung nuanciert, mehr oder auch weniger gewünscht hätte.

Was mir jetzt ganz wichtig ist, damit die Diskussion nicht in die falsche Richtung läuft: Frau Abgeordnete Hakl, es gibt gar keine Veränderung in der Novelle, was Geschwin­digkeitsüberschreitungen von 10 km/h betrifft. Das Einzige, was diese Novelle jetzt festschreibt, ist, dass es, wenn es zu einer Überschreitung von über 30 km/h der vor­geschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung kommt – und das war ein Beispiel, das ich auch genannt habe, nämlich wenn jemand im Ortsgebiet, statt mit 50 km/h zu fah­ren, mit 80 km/h durchrast –, dann eine Mindeststrafe von 70 € geben soll. Ich finde, das ist ein Zeichen dafür, dass wir auch in der österreichischen Gesetzgebung sagen: Rasen ist kein Kavaliersdelikt. 70 € ist die Mindeststrafe – das ist das, was jetzt einge­führt wird. (Zwischenruf der Abg. Mag. Hakl.)

Frau Abgeordnete Hakl, ich bin aber ohnehin froh, denn Sie stimmen ja zu. Aber ich sage Ihnen noch etwas, warum das mit der Mindeststrafe so wichtig ist. Wir haben dar­über gesprochen, dass es natürlich nicht sein kann, gerade jetzt in der Urlaubszeit,


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