Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 224

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alle Fraktionsgrenzen hinweg ist doch etwas Wunderbares, oder? (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, die Frau Minister hat es ja schon gesagt, eines der größten Probleme, die wir im Straßenverkehr ertragen müssen, ist Alkohol am Steuer. Leider ist es für viele sogar ein Kavaliersdelikt, sich nach ein paar Gläsern Bier, nach ein paar Gläsern Wein oder nach hochprozentigen Schnäpsen noch hinter das Lenkrad zu set­zen und auf eigene Gefahr nach Hause zu fahren. Leider, meine Damen und Herren, passiert so etwas niemals nur auf eigene Gefahr, denn eine dramatisch verlängerte Reaktionszeit oder das Überschätzen der eigenen Fahrkünste trifft immer wieder völlig Unbeteiligte an diesen Dingen. Unfälle mit schweren Verletzungen, Kinder als Beteilig­te oder Todesfälle sind immer wieder in den Schlagzeilen der Tageszeitungen.

Schockierend ist, dass wir trotzdem gerade beim Alkohol am Steuer immer wieder auch von Wiederholungstätern lesen. Die Novelle des Führerscheingesetzes soll die­sem Problem nun mit aller Härte zu Leibe rücken. Ich begrüße das, denn ich muss es auch hier so sagen, wie ich es im Ausschuss gesagt habe: Es ist für mich untragbar, dass überhaupt Alkohol getrunken werden darf, wenn danach noch ein Auto gelenkt werden soll.

Meine Damen und Herren, ich bin lange als Notfallsanitäter bei einer Rettungsorgani­sation mitgefahren. Wenn man zu einem Unfall gerufen wird, der durch Alkohol am Steuer verursacht wurde, und man sich dort um sehr schwer verletzte Personen und auch um Kinder kümmern muss, ist das eine große Tragik.

Ich bin sehr froh darüber, Frau Minister, dass wir dieses Gesetz geschaffen haben. Das setzen wir um, dazu stehen wir, und dazu möchte ich dir, liebe Frau Minister, recht herzlich gratulieren! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Jakob Auer.)

18.30


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.30.42

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Es ist richtig und es ist gut, dass hier die Strafen verschärft werden, aber ganz grund­sätzlich glaube ich, dass wir uns in Zukunft auch noch einmal sehr tiefgehend mit dem gesamten Verkehrsstrafenregime auseinandersetzen müssen.

Während hier hohe, scharfe Strafen richtig, notwendig und gut sind, schießen wir mei­ner Meinung nach beim nächsten Tagesordnungspunkt, nämlich bei den Verkehrsstra­fen wegen zu schnellen Fahrens, da und dort ein wenig übers Ziel. Klar ist: Raser ge­hören scharf bestraft.

Frau Bundesminister, das Gesamtpaket ist in Ordnung, ich kann aber trotzdem nicht wirklich verstehen, dass wir tatsächlich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von nur 10 km/h eine Verkehrsstrafe von 30 € verhängen. Ich muss ganz ehrlich sagen, dass Strafen, die nicht mehr nachempfunden werden können, weil niemand versteht, dass und warum sie verhängt werden, nur dazu beitragen, dass die Leute sich nicht mehr an die Vorschriften halten.

Frau Bundesminister, 30 € sind für die meisten Menschen in Österreich sehr viel Geld. Das ist zwar die niedrigste Strafe, die wir haben, aber wenn ich um 10 km/h zu schnell fahre, so ist das ein so geringer km/h-Satz, dass, wenn der Tacho nicht richtig funktio­niert, ich zum Teil gar nicht mehr darauf achten kann. Ich glaube, hier haben wir da­nebengelangt. Ich hoffe, dass wir das bei der nächsten Novelle beseitigen können, und da ich der Überzeugung bin, dass wir eine umfassende Straßenverkehrsnovelle haben


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