Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 223

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ihren Zweirädern sicherer auf Österreichs Straßen unterwegs sein können. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

18.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.25.04

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Wir haben heute ein Sicherheitspaket in Verhandlung, das unter anderem auch die Straßenverkehrsordnung und das Führerscheingesetz än­dert. Von meinen Vorrednern ist schon erwähnt worden, dass ein wesentlicher Punkt die Mopedfahrer betrifft. Die Anzahl der 15-jährigen Lenker ist gestiegen, es haben aber leider auch die Unfälle dieser Gruppe zugenommen. Daher ist es richtig und wich­tig, dass man in diesem Punkt einen Schwerpunkt setzt, nämlich bessere Ausbildung und Praxisbezogenheit zu vermitteln. Ich glaube, das ist sehr positiv zu vermerken.

Ein zweiter Punkt ist, dass das Gesetz Änderungen bei den Sanktionen bei Geschwin­digkeitsüberschreitungen beinhaltet sowie Strafverschärfungen beim Lenken von Kraft­fahrzeugen in alkoholisiertem Zustand. Es ist allerdings nicht nur von Geldstrafen die Rede, auch der Führerscheinentzug beziehungsweise bewusstseinsbildende Maßnah­men sind in diesem Gesetz geregelt.

Ich möchte mich klar dazu bekennen, dass bei Vergehen Strafen notwendig sind. Aller­dings möchte ich eine Anregung einbringen, denn gleiche Strafen haben nicht immer bei jedem die gleiche Auswirkung. Gerade in den ländlichen Gebieten, wo es oft keine öffentlichen Verkehrsmittel und auch keine Taxis gibt, kommt ein längerer Führer­scheinentzug oft einem Berufsverbot und einer Verhinderung der Berufsausbildung gleich. Für die Zukunft sollte man vielleicht einmal die Anregung überdenken, ob es dafür nicht irgendwelche Ersatzmaßnahmen geben könnte, wie zum Beispiel soziale Dienste zu verrichten oder Ähnliches.

Dritter Punkt: Ich freue mich, dass wir im § 91 eine praxisbezogene Regelung gefun­den haben. Durch die Streichung des praxisfremden Abs. 4 tragen wir dazu bei, dass in Zukunft Hunderte, wenn nicht Tausende Kilometer Weidezäune wieder legal verwen­det werden dürfen.

Gestatten Sie mir einen kleinen Vorgriff auf den nächsten Tagesordnungspunkt, bei dem die Anhebung des zulässigen Gesamtgewichtes bei Milchtransporten beschlossen wird. Wir haben heute in mehreren Punkten die schwierige Situation der Milchwirtschaft diskutiert, und mit dieser Maßnahme können wir wieder ein Scherflein dazu beitragen, dass die Wettbewerbsfähigkeit verbessert wird. Ich ersuche, dass wir dem auch ent­sprechend zustimmen.

Was die Fahrzeughöhen bei Stroh- und Tiertransporten betrifft, so sollten wir in Zukunft darüber sicherlich noch reden. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit, und ich bitte um Zustimmung zum Gesetz. (Beifall bei der ÖVP.)

18.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Keck zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.28.27

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Frau Präsident! Meine Damen und Herren! (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Bartenstein.) – Nein, Kollege Bartenstein, nach knapp drei Ta­gen muss man etwas zur Auflockerung beitragen, und ein befreiendes Lachen über


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