Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 228

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70 € bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das heißt, wenn ich jetzt statt 30 km/h 34 km/h fahre – diese berühmte „Geschwindigkeitsraserei“ im Ortsgebiet –, dann kos­tet mich das vielleicht schon 70 €. Das ist eine Abzocke von Autofahrern, und es kann nicht sein, dass der Autofahrer immer wieder zur Budgetsanierung herangezogen wird! Es ist nichts anderes! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Daher sagen wir zum Autofahrer als Melkkuh der Nation: nein, danke!

Zu Tagesordnungspunkt 22, dem Antrag von Frau Dr. Moser: Wir sehen das Problem, dass es immer wieder einen Missbrauch von Typenscheinen geben kann. Aber wir sehen auch das Problem, dass zahlreiche Autowracks auf öffentlichem oder privatem Grund entsorgt werden, indem der Besitzer das Auto dort einfach abstellt, und man den Eigentümer dann nicht mehr feststellen kann. Die Zulassungsbehörde stellt näm­lich nicht den Letztbesitzer fest, sondern nur denjenigen, bei dem das Auto zuletzt angemeldet war.

Das heißt, im Sinne der Umwelt muss es auch weiterhin möglich sein, diese Umweltge­fahr, dass Flüssigkeiten aus dem Wrack austreten, zu verhindern. Und das kann ich nur, wenn ich auch weiterhin sicherstelle, dass Autowracks auch ohne Typenschein entsorgt werden können.

Daher begrüßen wir Freiheitlichen eine Verschärfung der derzeitigen Regelung, wir for­dern aber zum Schutze der Umwelt, dass auch künftig die Entsorgung von Wracks ohne Typenschein möglich ist. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Moser: Dagegen spricht ja eh nichts!)

18.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Stauber zu Wort. Eingestellte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


18.44.02

Abgeordneter Peter Stauber (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Die 30. Novelle zum Kraftfahrgesetz ermöglicht nun auch die optionale Beantragung einer Chipkarten-Zulassung anstelle einer Zulas­sungsbescheinigung aus Papier. (Beifall bei der SPÖ.) Ich denke, dass hierbei wichtig ist, dass es sich bei der Chipkarten-Zulassungsbescheinigung um ein wirklich optio­nales System handelt und der einzelne Zulassungsbesitzer dementsprechend völlige Wahlfreiheit hat, ob er die Papierbescheinigung oder die Chipkarte nimmt.

Die 31. KFG-Novelle setzt im Wesentlichen die Rahmenrichtlinie zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern so­wie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahr­zeuge in innerstaatliches Recht um.

Ganz besonders geht es hier um eine Sache, die immer wieder diskutiert wird, und zwar: Wer darf mit Blaulicht fahren? Auch das wird hier neu geregelt. Es geht um die gesetzliche Erlaubnis für die Führung des Blaulichts für alle im Sanitätergesetz ge­nannten Rettungsdienste, wodurch jetzt die individuellen Bewilligungen durch den Lan­deshauptmann wegfallen und der Verwaltungsaufwand in Zukunft sicher reduziert wird.

Zum Schluss noch ein kurzes Wort zum Kollegen Eßl, der die Erhöhung des Gesamt­gewichtes für die Rohmilchtransporte erwähnt hat. (Abg. Grillitsch: Das ist schon wichtig!) Ich möchte nur darum ersuchen, dass diese Erhöhung nur für Rohmilchtrans­porte herunten im Tal und nicht für kleine Bergstraßen genehmigt wird, denn das würde natürlich große Probleme für die Gemeinden mit sich bringen. Wenn es im Tal passiert, wird es kein Problem sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Linder.)

18.45

 


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