Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 229

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.45.49

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Die vom Kollegen vorhin angesprochene Regelung betreffend Blaulicht-Fahrzeuge fin­den wir positiv – leider ist nicht alles in diesem Gesetz so positiv. Deshalb werden wir beim Tagesordnungspunkt 21 dagegen stimmen.

Kurz erklärt: Diese Chipkarten-Zulassungsbescheinigung finden wir nicht ideal, da auf der Karte selbst zu wenige Informationen ablesbar sind. Das heißt, jeder Beamte müsste so ein Lesegerät mitschleppen, um all die Daten einsehen zu können, die auf dem Chip gespeichert sind. Ich weiß nicht, ob das bei Verkehrskontrollen zielführend ist. Deswegen bevorzugen wir da die Papierlösung.

Ich möchte noch kurz auf den Antrag der Grünen eingehen. Er ist zwar in gewisser Hinsicht verständlich, aber nach unserer Ansicht nicht ausgereift. Deshalb wird auch dieser nicht unsere Zustimmung erlangen.

Nun zu einem Thema, das uns vom BZÖ sehr stark bewegt, und zwar geht es hier um die Wechselkennzeichen-Besitzer, die auf ihren Fahrzeugen doppelt Vignetten picken müssen, und das sehen wir nicht ein. Sie zahlen zweimal, obwohl sie die Straße mit dem Fahrzeug nur einmal benützen können.

Wir bringen deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek, Tadler, Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Beendigung der Benachteiligung von Wechsel­kennzeichen-Besitzern sicherzustellen und rasch Gesetzesvorschläge vorzulegen, wel­che die Verwendung einer weitgehend kostenneutralen Mehrfachvignette für Zulas­sungsbesitzer von Wechselkennzeichen vorsehen.“

*****

Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

18.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Dolinschek, Tadler, Markowitz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern durch die Vignettenpflicht

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (220 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geän-


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