dert wird (31. KFG-Novelle) sowie über die Regierungsvorlage (90 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (30. KFG-Novelle) (262 d.B.)
Viele Besitzer von Kraftfahrzeugen in Österreich schätzen die Möglichkeit eines Wechselkennzeichens. Dieses kann für bis zu drei Fahrzeuge verwendet werden. Trotzdem muss nach den derzeitigen Bestimmungen bei der Benützung von Autobahnen und Schnellstraßen bei jedem Fahrzeug bis 3,5 Tonnen eine zeitabhängige Maut (Vignette) bezahlt werden. Dies belastet vor allem Zulassungsbesitzer mit Wechselkennzeichen, da sie durch die Klebepflicht der Vignette bei jedem Fahrzeug zwei- bis dreifach zur Kasse gebeten werden, obwohl sie nur mit jeweils einem Fahrzeug auf der Autobahn oder Schnellstraße unterwegs sein können.
Laut Volksanwaltschaft gibt es in Österreich rund 370.000 Besitzer von Wechselkennzeichen. In der Praxis werden Kraftfahrzeuge mit Wechselkennzeichen vor allem bei Zweitautos, Oldtimer und bei allen nicht ständig in Gebrauch stehenden Fahrzeugen zugelassen. Voraussetzung ist aber, dass sie alle das gleiche Kennzeichenformat besitzen und in dieselbe Obergruppe (Kraftrad, Kraftwagen, etc.) fallen. Jedoch wird nur ein Zulassungsschein, indem alle Fahrzeuge eingetragen sind, ausgestellt. Schließlich ist die motorbezogene Versicherungssteuer und die -prämie bei allen Kraftfahrzeugen unter 3,5 Tonnen nur für jenes Fahrzeug zu bezahlen, welches der höheren Steuer unterliegt.
Daher darf die Benachteiligung der Betroffenen, für jedes Auto eine eigene Vignette kaufen zu müssen nicht länger aufrecht bleiben. Eine Änderung bei der Entrichtung der zeitabhängigen Maut ist dringend erforderlich.
Dieser darf aber nicht die Fortsetzung der Benachteiligung beinhalten.
Mit einem Zuschlag soll eine weitgehend kostenneutrale Mehrfach-Vignette umgesetzt werden. Dabei dürfen lediglich die Kosten des Materialaufwandes für die zusätzlichen Vignetten aufgeschlagen werden.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, die Beendigung der Benachteiligung von Wechselkennzeichen-Besitzern sicherzustellen und rasch Gesetzesvorschläge vorzulegen, welche die Verwendung einer weitgehend kostenneutralen Mehrfachvignette für Zulassungsbesitzer von Wechselkennzeichen vorsehen.“
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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Schultes zu Wort. Eingestellte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.
18.48
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir haben in der heutigen KFG-Novelle einige wesentliche Punkte, die auch die Landwirtschaft betreffen, unter anderem das berühmte Thema mit der Gewichtszulassung für Milchtransportwagen.
Die Geschichte ist eine spannende. Für die Bürgermeister zur näheren Erläuterung: Milch wird abgeholt, je nachdem, wie viel gerade anfällt. Es ist bei den Kühen leider so, dass sie nicht ganz verlässlich jeden Tag gleich viel geben. Daher müssen die Milch-
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