Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 231

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

transporter immer mit einer gewissen Reservekapazität fahren. Wenn die Reserve­kapazität bei 44 Tonnen ansteht, dann gibt es einen Zugwagen und einen Anhänge­wagen. Der Anhängewagen bleibt im Tal, wird unten angefüllt von Bauern, die die Milch hinbringen, und der Zugwagen fährt hinauf. Und wenn er jetzt die Möglichkeit hat, statt 40 Tonnen beim letzten Bauern auf 44 Tonnen aufzuladen, dann heißt das, dass die Gesamtkapazität schlichtweg besser ist, die Logistik billiger wird und er unnötige Fahrten vermeidet. Das ist im Sinne aller, und das ist in Wirklichkeit der Sinn dieser ganzen Regelung. Deshalb sind wir zufrieden.

Ein zweiter Punkt hängt mit der europäischen Einteilung der Traktoren-Typisierung zu­sammen. Wir haben da bis jetzt einen Punkt gehabt, wo es für die Traktoren, wenn sie schneller als 40 km/h laufen, geheißen hat, dass 25 Prozent des Gesamtgewichtes das Traktor-Mindestgewicht sein muss. Das hatte zur Folge, dass größere Traktoren gerin­gere Lasten ziehen durften als Traktoren, die nur bis 40 km/h zugelassen wurden. Die­se Ungeschicklichkeit des Gesetzes wird jetzt beseitigt und die entsprechende Bestim­mung der Realität, das heißt der Entwicklung der Traktoren, angepasst.

Ein Punkt ist noch dabei, der mir persönlich sehr gut gefällt. Als Umweltsprecher be­grüße ich sehr, dass Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb bis zu 600 Watt Leistung und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h weiterhin als Fahrräder gelten und vom KFG ausgenommen sind. Das ist eine sehr praktische Geschichte, denn da kann man mit dem Fahrrad in die Arbeit fahren, man plagt sich nicht, man ist nicht verschwitzt und kommt doch ordentlich an. Das ist sozusagen das Fahrrad, auch wenn es elektrisch ist, für den täglichen Gebrauch. (Beifall des Abg. Grillitsch.)

Ich freue mich, dass sich Herr Präsident Grillitsch über das so besonders freut, sodass ich ihm die Freude mache, dass ich ihm die Minute schenke, weil es ein langer Tag wird, und mit der Rede aufhöre. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.50


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Dr. Moser zu Wort. Eingestellte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.50.40

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Kollege Schultes! Ihre Argumentation: mehr Milch, mehr Tonnen – wir sollen also mehr oder weniger akzeptieren, dass die Belastung von verschiedenen Straßenzügen, gera­de auch von Güterwegen erhöht wird, dass 44-Tonnen-Milchtransporter drüberrollen. (Abg. Grillitsch: Sind Sie gegen die Milchbauern?) – Nein, ich bin überhaupt nicht ge­gen die Milchbauern. Ich bin dafür, dass jede Milchbäuerin und jeder Milchbauer or­dentlich versorgt wird und dass die dort angekommene Milch ordentlich zur Molkerei gebracht wird. (Abg. Grillitsch: Wo ist der Pirklhuber? Haben Sie das dem Pirklhuber schon erzählt? Sie sind gegen die Milchbauern!)

Ich bin dagegen, dass wir Limits hinauflizitieren, die uns letztlich – Herr Kollege Gril­litsch, passen Sie auf! – auf EU-Ebene in die Bredouille bringen. Sie wissen genau, die Argumentation Schwedens, Deutschlands, auch der Niederlande in Richtung 60-Ton­nen-Gigaliner ist sehr massiv. Wenn wir jetzt schon unsere 40 Tonnen erhöhen auf 44, wie sollen wir dann argumentieren, dass wir nicht zusätzliche 46, 48, 50, 52, 54, 56, 58, 60 Tonnen haben wollen? Wie soll ich da argumentieren?

Darum sagen wir, 40 Tonnen sind genug. Das ist EU-weit klar geregelt. Wir wollen kei­ne Liberalisierung, keine Aufweichung dieser Grenzwerte, und darum haben wir die Zu­stimmung insgesamt gekoppelt mit der Ablehnung dieses Punktes.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite