Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 232

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Noch einen kurzen Satz zur Frage der Vernichtung oder Unkenntlichmachung der Ty­penscheine, wenn Wracks entsorgt werden. Wir wissen, es gibt sehr, sehr viele Auto­diebstähle. Unlängst ist ja den Medien zu entnehmen gewesen, in Wien werden im europäischen Vergleich die meisten Autos gestohlen. Und diese gestohlenen Autos werden dann oft mit falschen Typenscheinen verkauft, mit Typenscheinen, die bei der Entsorgung von Wracks organisiert werden. Die Wracks werden praktisch dem Schred­der überantwortet, und der Typenschein bekommt ein neues Leben in Form eines ge­stohlenen Autos.

Da wollen wir eingreifen und eine klare gesetzliche Regelung haben: Wenn das Fahr­zeug nicht mehr existiert, soll der Typenschein – genauso wie ein altes aufgelöstes Sparbuch – entweder gestempelt, gelocht oder durch irgendeine Prägung unkenntlich gemacht werden. Das ist eine ganz einfache Vorgangsweise.

Sie selber haben ja das Problem auch ernst genommen beziehungsweise als existent erachtet. Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie unseren Vorschlag, der gerade aus Wirtschaftskreisen kommt, auch aus Kreisen der verschiedenen Werkstätten und aus Kreisen, die mit Wracks zu tun haben, einfach ablehnen. Jetzt wollten wir endlich ein­mal einen wirtschaftsfreundlichen Vorschlag machen – und das wird schon wieder ne­gativ gesehen. Gleich wird wieder vonseiten der Regierungsfraktionen gemauert. Das ist keine Kultur! Ich bin sie leider schon lange gewöhnt, aber sie ist kindisch. (Beifall bei den Grünen.)

18.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


18.54.04

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Hohes Haus! Die Novelle zum Kraftfahrgesetz soll den Autofahrerinnen und Autofahrern vor allem ein gewisses Service bieten, nämlich vor allem, was das Scheck­kartenformat des Zulassungsscheines betrifft. Seit drei Jahren besteht ja bereits die Möglichkeit, einen Führerschein in diesem Format zu bekommen. Von den rund 5 Mil­lionen Führerscheinbesitzern, die es in Österreich gibt, ist es immerhin schon ein Drittel, das in dieser kurzen Zeit gesagt hat, ja, es ist für sie handlicher, angenehmer, einen Führerschein im Scheckkartenformat zu haben.

Daher schaffen wir heute die rechtliche Voraussetzung dafür, dass man weder mit Füh­rerschein noch mit Zulassungsschein im Papierformat unterwegs sein muss. Wie das auch im Handel und in vielen anderen Bereichen schon üblich ist, bieten wir mit dieser gesetzlichen Möglichkeit jetzt auch in diesem Bereich ein zeitgemäßes Service an, und, wie gesagt, beim Führerschein wurde das wirklich sehr gut angenommen.

Ich sage das deshalb, weil die Diskussion wieder damit begonnen hat, dass es die In­tention dieser gesetzlichen Regelungen wäre, den Autofahrerinnen und Autofahrern wieder einmal das Leben schwerer zu machen.

Herr Abgeordneter Vock, ich kann Ihnen nur sagen: Mein Motiv, das mich treibt, etwas zu unternehmen, ist, dass wir weniger Raser auf den Straßen haben. Es geht mir nicht darum, hier jemanden abzuzocken. Es wandert von diesem Geld auch gar nichts ins BMVIT. Das ist ein absurdes Motiv, das Sie hier unterstellen. Mein Motiv dafür, dass wir all diese Maßnahmen setzen, die jetzt auch das Hohe Haus beschlossen hat, ist, dafür zu sorgen, menschliches Leid zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Durch Rasen verlieren vier Menschen in der Woche ihr Leben! Ich glaube, das ist das Motiv, das uns gemeinsam als verantwor-


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