Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 233

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tungsbewusste Politikerinnen und Politiker leiten muss – anstatt hier irgendwelche Dinge an den Haaren herbeizuziehen.

Mit der jetzigen Novelle gibt es vor allem mehr Geld für die Verkehrssicherheit, für den Verkehrssicherheitsfonds, nämlich durch die Anhebung des Verkehrssicherheitsbei­trags für Wunschkennzeichen. Seit 20 Jahren ist dieser Beitrag gleich geblieben, alle­mal ist es jetzt Zeit für eine Anhebung. Und das Zweite ist, ein Service für die Auto­fahrerinnen und Autofahrer anzubieten, und das finde ich gut. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig Letzter hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler. Eingestellte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.56.43

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Besucher aus dem Bezirk Kitzbühel! Hohes Haus! Mit der heute zur Diskussion stehenden KFG-Novelle gibt es fortan die Wahlmöglichkeit, an­stelle der Zulassung aus Papier eine solche aus PVC im Chipkartenformat zu bean­tragen. Für die Bearbeitungsdauer erhält der Zulassungsbesitzer eine auf acht Wochen befristete Zulassung in Papierform.

Angehoben wird weiters der Beitrag für Wechselkennzeichen von 145 auf 200 €. Ein aus meiner Sicht durchaus gerechtfertigter Betrag, wenn man bedenkt, dass seit 20 Jahren hier keine Erhöhung mehr vorgenommen wurde.

Verschärfungen sind vorgesehen bei Verweigerung, sein Fahrzeug abwiegen oder kontrollieren zu lassen.

Was die Erleichterungen für den landwirtschaftlichen Bereich betrifft, hat mein Kollege Schultes die Änderungen bereits dargestellt.

Letztlich soll bei mit Messgeräten festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 bis 30 km/h eine Organstrafverfügung von bis zu 70 € sofort eingehoben werden.

Wir haben im Ausschuss auch über einige andere verkehrspolitische Themen disku­tiert, die ebenfalls heute bereits diskutiert wurden.

Zum Antrag von Kollegin Moser darf ich erwähnen, dass dieser eher im Justizaus­schuss zu behandeln sein wird, da es sich um einen Missbrauchsvorwurf handelt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser KFG-Novelle stellen wir uns auf die Veränderungen, die sich natürlich auch im Verkehrsbereich ergeben haben, ein. Es geht darum, dass wir die Verkehrssicherheit erhöhen und die Verkehrskontrolle insge­samt effizienter gestalten. Es geht darum, dass wir gesetzliche Erleichterungen, An­passungen und Verbesserungen vornehmen.

Insgesamt also sinnvolle Gesetzesänderungen, die allesamt die Verkehrssicherheit er­höhen sollen. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

18.58


18.58.20

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kraftfahrgesetz geändert wird (30. KFG-Novelle), in 262 der Beilagen.

 


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