Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 261

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Das heimische, wie der Großteil des europäischen Straßennetzes, ist auf die heute üb­lichen Lkw-Dimensionen ausgelegt. Kurvenradien, Pannenbuchten, Leitschienen, Brü­cken, Tunnels, Abstellplätze entsprechen nicht den Anforderungen der Gigaliner und müssten um teures Geld adaptiert werden bzw. sind Änderungen baulich gar nicht möglich.

Für Pkw-Lenker bedeuten diese Fahrzeuge Sichtbeeinträchtigungen und längere Über­holwege, das kann daher zu einem Sicherheitsrisiko führen. Im Falle eines Unfalles ist eine erhöhte Unfallschwere möglich. Abseits der Autobahnen (Freiland, städtischer Be­reich) ist ein Betrieb dieser Fahrzeuge nur eingeschränkt möglich und erzwingt Um­ladevorgänge und einen Aufbau der hierfür nötigen Infrastruktur.

Ist andererseits der Einsatz in erster Linie für Hauptverkehrsachsen gedacht, so ist einer Verlagerung auf andere Verkehrsträger der Vorzug zu geben.

Studien gehen auch davon aus, dass es durch die Einführung von Gigalinern nicht oder kaum zu Reduktionen bei den CO2-Emissionen kommen wird. Im Gegenteil, der Rückverlagerungseffekt zieht einen erhöhten CO2 Ausstoß mit sich. Dies widerspricht eindeutig nicht nur dem verkehrspolitischen Ziel einer Verlagerung, sondern auch dem Kyoto-Ziel.

Wie bereits erwähnt, ist auch die Straßeninfrastruktur in Österreich für Gigaliner nicht eingerichtet: Auf Autobahnen sind Brücken, Kurvenradien, Autobahnrastplätze, Auf- und Abfahrten sowie Autobahnkreuze generell nicht auf eine Gesamtlänge von 25,25 Meter und 60 Tonnen Gewicht ausgelegt. Abseits der Autobahnen sind Abbiege­spuren, Kreisverkehre und Kurvenradien teils unüberwindliche Hindernisse. Öster­reichs hochrangiges Straßennetz besteht auf Grund seiner Topographie zu knapp 15% aus Kunstbauten (Tunnel, Brücken). Ausbau und Straßenerhalt würden sich erheblich verteuern.

Für Österreich besteht dringender Handlungsbedarf: Zwar könnte es sein, dass ohne die Zustimmung Österreichs eine Einführung von Gigalinern auf dem österreichischen Straßennetz nicht möglich ist. Wenn die Nachbarländer Gigaliner zulassen, könnte es in Österreich zu einer Zunahme des Straßenverkehres kommen, da mit der Anwen­dung des sogenannten „modularen Konzepts“ Gigaliner an Österreichs Grenze geteilt werden müssten und von mehreren Lkw getrennt weitergeführt werden.

Eine nachhaltige Senkung der Stau-, Lärm- und Umweltbelastung und eine nachhaltige Stärkung von Europas Bahnen ist nur möglich, wenn entsprechende Initiativen zur Qualitäts- und Angebotsverbesserung im Bahnbereich auf Initiative der EU hin europa­weit gefördert werden. Diese europäischen Initiativen sollten, insbesondere im Bereich der Anschlussbahnen, konventionellen Wagenverkehr und kombinierten Verkehr, der Erneuerung des rollenden Materials und der Beseitigung der „Flaschenhälse“ der Bahn-Infrastruktur angesiedelt sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, sich auf europäischer Ebene, insbesondere durch ihren Einfluss auf die EU-Kommission und im Rat, im Gleichklang mit anderen europäischen Staaten nachhaltig und entschieden gegen eine Änderung der Richtlinie 96/53/EG im Sinne einer für Österreich verpflich­tenden Einführung von Gigalinern einzusetzen und sich statt dessen für eine pronon­cierte Stärkung von Europas Bahnen einzusetzen, insbesondere durch europäische


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite