Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 57

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Am 1. September 1939 eröffnete die „Schleswig-Holstein“ das Feuer auf polnische Stellungen nahe Danzig und Soldaten der deutschen Wehrmacht überschritten die Grenze.

Ein fingierter Überfall auf einen Radiosender bot die vermeintliche Rechtfertigung für diesen Akt der Aggression.

Heute wissen wir, dass Hitler diesen Krieg bereits 1933 geplant hatte und dass die gleichgeschalteten Medien mit gezielter Berichterstattung eine anti-polnische Stim­mungslage in der Bevölkerung erzeugten.

Unser Gedenken am heutigen Tag gilt allen Opfern des Zweiten Weltkrieges, im Be­sonderen den ersten Opfern des Zweiten Weltkrieges und der Aggression, die sich Polen 1933 gegenübersah.

Insgesamt fanden 6 Millionen Polinnen und Polen zwischen 1939 und 1945 den Tod, darunter 3 Millionen polnische Jüdinnen und Juden.

Lassen Sie mich auch an jene Menschen erinnern, die Widerstand geleistet haben und sich mutig dem System widersetzten. Wir zollen ihnen unseren Dank und unsere tiefe Anerkennung für ihren Mut und ihre Aufrichtigkeit.

Wir haben heute das Glück, in einem friedlichen, geeinten Europa zu leben, das ge­meinsame Antworten auf die Herausforderungen unserer Zeit sucht und auch findet. Das, was uns nach 70 Jahren nach wie vor geblieben ist, ist, dass wir aus der Ge­schichte zu lernen und unsere Verantwortung zu tragen haben.

Wir halten nun eine kurze Gedenkminute, um uns an alle Opfer des Zweiten Weltkrie­ges zu erinnern.

(Nach einer Gedenkminute nehmen die Anwesenden ihre Plätze wieder ein.)

Ich danke Ihnen für die Kundgebung.

10.09

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Wir gehen nun in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde folgender Kon­sens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt:

Gemäß § 57 Abs. 4 der Geschäftsordnung wurde eine Gesamtredezeit von 4 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 56 Minuten, FPÖ 48 Minuten sowie BZÖ und Grüne je 40 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF von nun an bis 13.00 Uhr wur­de folgende Redeordnung vereinbart: erste Runde: je 10 Minuten, Regierungsmitglied-ÖVP: 15 Minuten; zweite Runde: je 6 Minuten, Regierungsmitglied-SPÖ 10 Minuten; eine weitere Runde: je 5 Minuten; eine Runde mit je 4 Minuten; eine weitere Runde mit je 4 Minuten.

Der vorsitzführende Präsident verteilt spätestens vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubobmännern die für die letzte Runde verbleibende Fernseh­redezeit zu gleichen Teilen auf die fünf Fraktionen.

 


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