Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 58

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Weiters besteht Einvernehmen darüber, dass allfällige tatsächliche Berichtigungen erst nach der Fernsehzeit aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der internationalen ab­gabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) (323 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum einzigen Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache mit einer Redezeit von 10 Minu­ten. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


10.11.33

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute wird ein trauri­ges Kapitel geschrieben, nämlich ein trauriges Kapitel eines weiteren Ausverkaufs Ös­terreichs, denn heute wird mit einem ersten, aber wesentlichen Schritt das österrei­chische Bankgeheimnis zu Grabe getragen.

Spätestens in einem Jahr werden wir wieder hier sitzen und über die endgültige Ab­schaffung des Bankgeheimnisses debattieren. Wenn die Schleusen nämlich einmal weit geöffnet sind, dann lassen sie sich kaum mehr schließen.

Warum ist das der Fall? – Weil Sie behaupten, es seien keine österreichischen Staats­bürger in diesem Gesetz davon betroffen. Sie sagen hier nicht die Wahrheit! (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Warum? – Erstens sind natürlich die Auslandsösterreicher davon betroffen; die kom­men als Erste zum Handkuss. Zweitens heißt es in den Erläuterungen zum Gesetz­entwurf folgendermaßen – ich zitiere –:

„In Österreich ansässige Abgabepflichtige ohne wirtschaftlichen Auslandsbezug, wel­cher Anlass für steuerliche Kontrollmaßnahmen in einem ausländischen Staat geben könnte, sind von diesem Bundesgesetz nicht berührt.“

Was heißt das? – Im Umkehrschluss nichts anderes, als dass in Österreich ansässige Abgabepflichtige mit wirtschaftlichem Auslandsbezug selbstverständlich davon berührt sind – dass es also auch österreichische Staatsbürger trifft.

Und wenn man das weiterdenkt, was bedeutet das? – Das bedeutet, dass hier der Gleichheitsgrundsatz gebrochen wird, denn einerseits gibt es österreichische Staats­bürger, die davon betroffen sind, andererseits aber andere Staatsbürger, die nicht da­von betroffen sein sollen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.)

Und was wird das in der Folge nach sich ziehen? – Dass natürlich irgendjemand den Gang zum Verfassungsgerichtshof oder den Gang zum Europäischen Gerichtshof be­schreiten wird und am Ende unser Bankgeheimnis, das Bankgeheimnis in Österreich zu Grabe getragen wird. Doch Sie tun so, als wüssten Sie das nicht! Sie stellen sich heute hier her und tun so, als wäre das nicht die Konsequenz dieses Schrittes, den Sie heute setzen, und als wüssten Sie nichts davon. Und das ist scheinheilig! (Beifall bei der FPÖ.)

 


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