bisschen zusammen. So ein Amtshilfeersuchen wird ja in der Regel nur dann vorliegen, wenn ein, sagen wir, begründeter Verdacht auf Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegt. Jetzt begehrt die ausländische Behörde in Österreich entsprechende Informationen, und darüber ist die betroffene Person unverzüglich zu verständigen. Das eröffnet dieser Person natürlich gewisse Handlungsoptionen.
Andererseits, im Grundsatz verstehe ich das schon, vor allem auch deshalb, weil die Person zwar kein Widerspruchsrecht hat, aber einen Bescheid verlangen kann und gegen diesen Bescheid dann wieder, wenn er positiv aus der Sicht der Finanzbehörde und negativ aus der Sicht des Betroffenen ist, beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof berufen kann. Da vergeht entsprechend Zeit, das eröffnet auch bestimmte Handlungsoptionen. Ihn grundsätzlich nicht zu verständigen, würde ich auch für problematisch halten.
Daher werden wir sehen, wie die Peer Reviews verlaufen werden, die ja seitens der OECD stattfinden werden. Das heißt, dass nicht österreichische Experten und Prüfer sich damit beschäftigen, wie dieses Gesetz in der Praxis funktioniert beziehungsweise die internationale Kooperation in der Praxis funktionieren wird, sondern fremde, ausländische Experten sich das jeweils in jedem betroffenen Staat anschauen werden. Es wird einmal zu schauen sein, wie andere Länder diese Informationspflicht geregelt haben.
Ich finde es interessant, dass hier schon von Haus aus vorgesehen ist, dass die OECD – die im Übrigen, verehrte Kollegen von der FPÖ, bekanntlich nicht mit der Europäischen Union identisch ist – von sich aus diese Peer Reviews vorhat. Das heißt, dass jeweils Fremde die nationale Durchführung dieser Bestimmungen evaluieren – nicht überprüfen, aber evaluieren.
Die Freiheitlichen schaffen es da so nebenbei, sich als Schutzpatron ausländischer Steuerflüchtlinge, Steuersünder und Steuerbetrüger hinzustellen und so nebenbei – das ärgert mich fast noch mehr – Hunderttausende von Auslandsösterreichern de facto in den Geruch von Steuerbetrügern zu stellen. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Das machen doch Sie!)
Formal haben Sie ja recht. Formal ist es richtig, dass das Gesetz sich nicht auf Staatsbürger bezieht. Kein Steuergesetz bezieht sich auf Staatsbürger, sondern auf Steuerpflichtige, die im Ausland steuerpflichtig sind. Das könnte auch einmal ein Österreicher sein, natürlich! Ein bosnischer Staatsbürger, der in Österreich lebt, muss in Österreich Steuern zahlen, ein Österreicher, der in Deutschland lebt, muss in Deutschland Steuern zahlen, das ist klar. 99 Prozent davon werden so steuerehrlich sein wie ich oder Kollege Strache, wie ich zu seinen Gunsten annehme. Aber diese 1 Prozent, die es vielleicht nicht sind, sozusagen mit den 99 Prozent der anderen zu identifizieren, zu deren Anwalt Sie sich aufwerfen, das ist schon ein starkes Stück. (Beifall bei den Grünen.)
Das Zweite ist: Sie haben vollkommen übersehen, dass das mit der Europäischen Union eigentlich sehr wenig zu tun hat; die war ja an dem Ganzen wieder einmal schuld. Es ist auch nicht so sehr die OECD. Es waren im Wesentlichen die USA maßgeblich.
Ich empfehle Ihnen, die letzten Monate der „Neuen Zürcher Zeitung“ durchzusehen, nur deren Wirtschaftsteil. Das hat den Wirtschaftsteil der „Neuen Zürcher Zeitung“ über Monate beherrscht, nämlich die Auseinandersetzung zwischen den amerikanischen Behörden und der UBS, einer schweizerischen Großbank. Sie haben zwar einen Vergleich geschlossen, aber ich würde sagen, die Schweiz ist davor in die Knie gegangen – die Schweiz, Ihr großes Vorbild! Da erwarten Sie, dass Österreich sich als die letzte Trutzburg internationaler Steuerflüchtlinge und potenzieller Steuerbetrüger eta-
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