Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 82

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bisschen zusammen. So ein Amtshilfeersuchen wird ja in der Regel nur dann vorlie­gen, wenn ein, sagen wir, begründeter Verdacht auf Steuerverkürzung oder Steuerhin­terziehung vorliegt. Jetzt begehrt die ausländische Behörde in Österreich entsprechen­de Informationen, und darüber ist die betroffene Person unverzüglich zu verständigen. Das eröffnet dieser Person natürlich gewisse Handlungsoptionen.

Andererseits, im Grundsatz verstehe ich das schon, vor allem auch deshalb, weil die Person zwar kein Widerspruchsrecht hat, aber einen Bescheid verlangen kann und ge­gen diesen Bescheid dann wieder, wenn er positiv aus der Sicht der Finanzbehörde und negativ aus der Sicht des Betroffenen ist, beim Verwaltungsgerichtshof oder Ver­fassungsgerichtshof berufen kann. Da vergeht entsprechend Zeit, das eröffnet auch bestimmte Handlungsoptionen. Ihn grundsätzlich nicht zu verständigen, würde ich auch für problematisch halten.

Daher werden wir sehen, wie die Peer Reviews verlaufen werden, die ja seitens der OECD stattfinden werden. Das heißt, dass nicht österreichische Experten und Prüfer sich damit beschäftigen, wie dieses Gesetz in der Praxis funktioniert beziehungsweise die internationale Kooperation in der Praxis funktionieren wird, sondern fremde, auslän­dische Experten sich das jeweils in jedem betroffenen Staat anschauen werden. Es wird einmal zu schauen sein, wie andere Länder diese Informationspflicht geregelt ha­ben.

Ich finde es interessant, dass hier schon von Haus aus vorgesehen ist, dass die OECD – die im Übrigen, verehrte Kollegen von der FPÖ, bekanntlich nicht mit der Europäischen Union identisch ist – von sich aus diese Peer Reviews vorhat. Das heißt, dass jeweils Fremde die nationale Durchführung dieser Bestimmungen evaluieren – nicht überprüfen, aber evaluieren.

Die Freiheitlichen schaffen es da so nebenbei, sich als Schutzpatron ausländischer Steuerflüchtlinge, Steuersünder und Steuerbetrüger hinzustellen und so nebenbei – das ärgert mich fast noch mehr – Hunderttausende von Auslandsösterreichern de facto in den Geruch von Steuerbetrügern zu stellen. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Das machen doch Sie!)

Formal haben Sie ja recht. Formal ist es richtig, dass das Gesetz sich nicht auf Staats­bürger bezieht. Kein Steuergesetz bezieht sich auf Staatsbürger, sondern auf Steuer­pflichtige, die im Ausland steuerpflichtig sind. Das könnte auch einmal ein Österreicher sein, natürlich! Ein bosnischer Staatsbürger, der in Österreich lebt, muss in Österreich Steuern zahlen, ein Österreicher, der in Deutschland lebt, muss in Deutschland Steu­ern zahlen, das ist klar. 99 Prozent davon werden so steuerehrlich sein wie ich oder Kollege Strache, wie ich zu seinen Gunsten annehme. Aber diese 1 Prozent, die es vielleicht nicht sind, sozusagen mit den 99 Prozent der anderen zu identifizieren, zu de­ren Anwalt Sie sich aufwerfen, das ist schon ein starkes Stück. (Beifall bei den Grü­nen.)

Das Zweite ist: Sie haben vollkommen übersehen, dass das mit der Europäischen Uni­on eigentlich sehr wenig zu tun hat; die war ja an dem Ganzen wieder einmal schuld. Es ist auch nicht so sehr die OECD. Es waren im Wesentlichen die USA maßgeblich.

Ich empfehle Ihnen, die letzten Monate der „Neuen Zürcher Zeitung“ durchzusehen, nur deren Wirtschaftsteil. Das hat den Wirtschaftsteil der „Neuen Zürcher Zeitung“ über Monate beherrscht, nämlich die Auseinandersetzung zwischen den amerikanischen Behörden und der UBS, einer schweizerischen Großbank. Sie haben zwar einen Ver­gleich geschlossen, aber ich würde sagen, die Schweiz ist davor in die Knie gegan­gen – die Schweiz, Ihr großes Vorbild! Da erwarten Sie, dass Österreich sich als die letzte Trutzburg internationaler Steuerflüchtlinge und potenzieller Steuerbetrüger eta-


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