Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 89

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Giebelkreuz vertreten!) – Vielleicht hat man es Ihnen zu wenig erklärt, das könnte sein (Beifall bei ÖVP und SPÖ), sonst kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie diesen berech­tigten Argumenten nicht Rechnung tragen.

Ich verstehe das nicht, denn Sie sind ein begeisterter Fußball-Anhänger, ich habe Sie schon öfter mit einem wunderschönen blauen Schal gesehen. Ein Vergleich dazu: Sie können auch nicht nach österreichischem Modell Fußball spielen, wenn Sie internatio­nale Wettbewerbe bestreiten wollen, da gibt es internationale Spielregeln. (Abg. Stra­che: Sie müssen das Raiffeisen-Logo auf der Brust tragen!)

In der Finanzwelt gibt es auch diese internationalen Spielregeln, daran werden Sie sich schön langsam gewöhnen müssen, meine Damen und Herren! Wenn Sie immer vom rechtschaffenen Bürger reden – das ist Ihre Diktion und Ausdrucksweise –, so sage ich Ihnen: Dem passiert nichts. Wissen Sie, wem etwas passier? Jemandem, der etwas ausgefressen hat – aber dem ist auch schon bisher etwas passiert!

Meine Damen und Herren, es ist ein internationaler Standard, der sichergestellt wird. Was ändert sich denn, Herr Kollege? (Abg. Kickl: Eh nichts, weil Sie ja sagen, dass alles so bleibt!) Neu wird im § 38 Abs. 2 Bankwesengesetz Folgendes sein:

Für alle in- und ausländischen gerichtlichen Verfahren wird dieses Amtshilfe-Durchfüh­rungsgesetz für ausländische Steuerverwaltungsverfahren die entscheidende Frage sein. Die Durchbrechung des Bankgeheimnisses ist nur bei ausländischen Amtshilfeer­suchen im Zusammenhang mit abgabenrechtlichen beziehungsweise finanzstrafrecht­lichen Verfahren gegeben, sofern die österreichische Behörde die Rechtmäßigkeit des Amtshilfeersuchens bestätigt.

Wollen Sie dagegen sein? Ich nicht, meine Damen und Herren!

Immer wieder wird der Vorwurf erhoben, die Gemeinden würden zu wenig geprüft – weil ich hier gerade Herrn Dr. Hink vom Österreichischen Gemeindebund sehe. Meine Damen und Herren, ich bin ja immer „ganz begeistert“, wenn gemeint wird, wenn der Rechnungshof Zugriff auf und die Prüfkompetenz für alle Gemeinden in Österreich hätte, passierte nichts. (Ruf beim BZÖ: Bist du jetzt dafür oder dagegen?) – Ich frage mich, warum die Verschuldungsquote der größeren Gemeinden, die vom Rechnungs­hof geprüft werden, am höchsten ist. Ich frage mich, warum gerade bei diesen Gemein­den Cross-Border-Leasing und so weiter stattgefunden hat. Da gäbe es einige Fragen zu klären. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das kann ich erklären!)

Ich sage Ihnen ganz offen: Wenn in manchen Gemeinden derartige Fehler passiert sind, es Unzulänglichkeiten gegeben hat, dann hat die Gemeindeaufsichtsbehörde ver­sagt. Zeigen Sie mir, dass in Oberösterreich eine kleine Gemeinde die Möglichkeit hat, ein Darlehen ab einer bestimmten Höhe aufzunehmen! Zeigen Sie mir, dass eine klei­ne Gemeinde in Oberösterreich die Möglichkeit hat, derart spekulative Geschäfte zu machen! Sie haben keine Chance, weil das bewilligungspflichtig ist – damit das klarge­stellt ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich war selbst 32 Jahre lang Bürgermeister, und ich wurde auch vom Landesrech­nungshof geprüft; Gott sei Dank – ich habe nichts anderes erwartet – eine weiße Wes­te.

Meine Damen und Herren, so zu tun, als wäre allein beim Bundesrechnungshof die Weisheit, ist nicht richtig, Sie würden damit auch den Beamten des Landesrechnungs­hofes Oberösterreichs ein falsches Zeugnis ausstellen. Außerdem: Der Chef des Lan­desrechnungshofes ist ein ehemaliger Beamter des Bundesrechnungshofes. (Beifall bei der ÖVP.)

12.01

 


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