Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 106

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ßen ist die Begründung nur ein Hilfsinstrument zur Auslegung des klaren Gesetzes­wortlautes. Das ist gar nichts.

Im Antrag gemäß § 99 Abs. 1 GOG über die Gebarungsprüfung des sogenannten Ban­kenrettungspaketes fehlt es an Determinierungen, die tatsächlich griffig wären, ob – und insbesondere in der Erfüllung des Bankenhilfspaketes – die Kredite bei den Kon­sumenten ankommen. Da ist zu wenig Gesetzestext, um im Bankwesengesetz eine Verpflichtung der Banken hineinzuschreiben. Das ist also alles Sand in die Augen der Gutgläubigen oder Blauäugigen, was weiß ich. Also eine reale, den heutigen Gescheh­nissen unterlegte Neufassung von bisher nicht vorhandenen Bestimmungen ist nicht enthalten.

Aber etwas ganz Wesentliches. Aus aktuellem Anlass lohnt es sich ja, über den Teller­rand hinauszublicken. Wir sprechen heute über Finanzen und Wirtschaft des Staates, und es gibt ein Gesetz, das bürgerfeindlich und wirtschaftsfeindlich ist, über das schon mehrmals debattiert wurde. Ich spreche über das Gebührengesetz. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Abschaffung des Gebührengesetzes ist ein notwendiges Erfordernis der Stunde. Wenn jemand einen Mietvertrag abschließt, kassiert der Staat. Wenn jemand von einer Bank einen Kredit eingeräumt bekommt, muss er eine Kreditgebühr bezahlen. Das ist eine in der heutigen Zeit nicht mehr akzeptable Abzocke des Bürgers, die schon längst abgeschafft gehört! (Beifall bei der FPÖ.)

Unter Hinweis auf die fallenartige Konstruktion verweise ich auf Folgendes: Es gibt den subsidiären Charakter des Gebührenrechtes, das heißt, es wirkt dann, wenn eine schriftliche Vereinbarung über einen zivilrechtlichen Sachverhalt gemacht worden ist, für den kein Steuertatbestand existiert. Jetzt sind die Erbschaftssteuer und die Schen­kungssteuer abgeschafft worden. Daher haben wir den Entfall des Subsidiaritätsvor­ganges. Eine schriftliche Vereinbarung über eine Erbaufteilung würde daher ersatzwei­se jetzt mit 1 oder 2 Prozent der Bemessungsgrundlage dem Gebührenrecht unterlie­gen.

Ich möchte wissen, ob jemandem in diesem Haus das so klar ist – wahrscheinlich nicht. Man lässt aber die Bürger in eine Falle laufen. Die Abschaffung des Gebühren­gesetzes wird von uns parlamentarisch in nächster Zeit initiiert werden, und ich lade schon jetzt dazu ein, dieser erforderlichen Regelung zuzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.02


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


13.02.12

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Transparente, faire und progressive Steuersysteme und auch deren Durchsetzung sind eine ganz, ganz wichtige Grundlage zur Sicherung von öffentlichen Einnahmen und somit auch eine Grundlage einerseits für Umverteilung, andererseits aber auch für die Schaffung von technischer und sozialer Infrastruktur, aber zum Dritten auch für Preiskorrekturen, in­dem man zum Beispiel Kosten für Umwelt an Marktpreise anbindet.

Die Globalisierung, wie wir sie jetzt haben, rein unter neoliberaler Prämisse, führt zu einer noch höheren Mobilität von Kapital und zu noch größeren grenzüberschreitenden Aktivitäten von transnationalen Konzernen und somit auch zu einer massiven Schwä­chung von nationalen Steuersystemen. Das Tax Justice Network hat errechnet, dass allein im Jahr 2005 nur von wohlhabenden Privatpersonen etwa 11,5 Billiarden US-Dol­lar in Offshore-Zentren geparkt wurden, das heißt, in anderen Zahlen ausgedrückt, dass etwa 225 Milliarden US-Dollar dem Fiskus entzogen werden. Dabei sind nur Pri-


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