Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 112

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Für uns ist der heutige Tag wirklich kein guter Tag, denn ein weiteres Grundrecht der Österreicher wird heute am Altar der EU und der OECD geopfert. Die Redner, die vor mir gesprochen haben, bestätigen dies auch. Ich bin fest davon überzeugt, dass das Bankgeheimnis auch für die Österreicher damit gestorben ist, das Ganze auf eine un­verbindliche OECD-Empfehlung hin. Sie können sicher sein, dass der erste betroffene ausländische Anleger in Österreich auf Gleichbehandlung klagen wird, damit die Diskri­minierung vor der EU nachweisen und das Bankgeheimnis für alle Österreicher, für Inländer fallen wird. (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.) – Herr Ikrath! Ich höre Sie im Hintergrund.

Es gibt nämlich schon die gesetzliche Möglichkeit, Steuersünder in Österreich zu ver­folgen. Das bestätigt auch letztlich der Sektionschef im Bundesministerium für Finan­zen, der letztes Mal betont hat, das jetzige Recht würde völlig ausreichen, Steuersün­der zu verfolgen.

Meine Damen und Herren! Mich wundert die Gleichgültigkeit, ja die Kaltschnäuzigkeit und EU-Hörigkeit, die die ÖVP hier an den Tag legt, die ohne Gegenwehr und ohne Wenn und Aber alle EU-Auflagen nachvollzieht und damit die österreichische Sache verrät.

Es gibt auch Stimmen in der ÖVP, die natürlich jetzt ganz ruhig geworden sind. Zum Beispiel hat der EU-Delegationsleiter Strasser am 6. Mai 2009 der Presse gegenüber erklärt – ich zitiere –: „Steinbrück soll ,Kampfrhetorik einpacken‘.“ „Österreich sei zu einem Informationsaustausch bei konkreten Verdachtsfällen bereit, es werde aber kei­nen automatischen Informationsaustausch geben.“ Er ergänzte noch: „,Da kann aus Deutschland brüllen, wer immer auch will.‘“ (Abg. Dr. Bartenstein: Genau das machen wir ja, Herr Kollege! Genau das!)

Herr Treichl hat gesagt, das Bankgeheimnis biete die Sicherheit, dass der Staat nicht jedem Bürger ohne Grund und überall hineinschauen kann. Der Herr Rothensteiner hat zum Ausdruck gebracht, das Bankgeheimnis schütze die Kunden vor unzulässigen Nachstellungen der Behörden. Der bloße Zuruf ausländischer Ämter könne kein ausrei­chender Grund sein, das Bankgeheimnis zu brechen. – Sie tun es aber in diesem Fall.

Aber eines liegt mir noch sehr am Herzen. Herr Ewald Stadler, neben dem ich ja doch einige Zeit hier gesessen bin, spricht von Verwirrung der Freiheitlichen Partei. Für mich ist die Haltung des BZÖ sehr unverständlich, muss ich sagen, nachdem Herr Peter Westenthaler noch im Juni erklärt hat, dass eine Aufweichung des Bankgeheimnisses nicht in Frage kommt, bestätigt auch vom Herrn Strutz, der am 27. Juni gemeint hat, dem BZÖ gehe es um den Schutz des Bankgeheimnisses. Daher gab es im Parlament nach der Ablehnung auch die Ablehnung der geforderten Lockerung. – Leider umgefal­len, meine Damen und Herren vom BZÖ! Damit steht fest, nur die FPÖ steht auf Seiten der Bevölkerung, und so wird es auch in Zukunft bleiben.

Zu den vier Punkten, diesem Kuhhandel, möchte ich einen Entschließungsantrag be­treffend Gehaltsbeschränkungen für Manager staatsnaher Betriebe und Manager, de­ren Banken die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen, einbringen:

„Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie und der Bundesminister für Finanzen werden aufgefordert, das Erforder­liche zu veranlassen, damit die Gehälter der Manager von staatsnahen Betrieben (wie zum Beispiel der ÖBB, ASFINAG) und der Manager jener Banken und Versicherungen,


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