Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 113

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die die staatlichen Hilfen in Anspruch nehmen, mit der Höhe des Gehaltes des Bundes­kanzlers gemäß dem Bundesbezügegesetz gedeckelt werden.‘“

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Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

13.20


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gradauer, Weinzinger, Themessl, DDr. Königshofer und weiterer Abgeordneter betreffend Gehaltsbeschränkungen für Manager staatsnaher Betriebe und Manager, deren Banken die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen,

eingebracht in der 33. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 1. September 2009 im Zuge der Behandlung des Berichtes des Finanzausschusses über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz über die Umsetzung der OECD-Grundsätze der in­ternationalen abgabenrechtlichen Amtshilfe (Amtshilfe-Durchführungsgesetz – ADG) (323 d.B.)

Während den heimischen Großbanken mit dem Bankenhilfspaket die Milliarden ohne jegliche Überprüfung der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation und ohne Kontroll­möglichkeit übertragen werden, sollen in Zukunft die Bürger mittels der de facto Ab­schaffung des Bankgeheimnisses ausspioniert werden.

Durch diese Regelung wird die Privatsphäre der Österreicher massiv beschnitten. Den Österreichern fehlt nämlich im zunehmenden Maße jedes Verständnis für die üppigen, sachlich nicht gerechtfertigten Begünstigungen der Banken und deren Manager.

Im Bankenbereich musste von der Bundesregierung durch die Bereitstellung öffentli­cher Geldmittel ein Hilfspaket geschnürt werden, um die Stabilität des Geld- und Kre­ditmarktes zu sichern. Es darf dabei nicht außer Acht gelassen werden, dass u.a. die Manager gefährdeter Bankinstitute für die hochspekulativen Geschäfte verantwortlich zeichnen und daher diese Führungskräfte in Hinkunft größere Sorgfalt bei der Veran­lagung der ihnen anvertrauten Gelder walten lassen müssen.

Jene Spitzenmanager, die übermäßig riskant mit dem Geld der Sparer oder Steuer­zahler spekulieren, sollten im Falle von Verlusten persönlich haftbar gemacht werden. Denn das von den Menschen hart erarbeitete Geld darf unter keinen Umständen leicht­fertig aufs Spiel gesetzt werden. So haben doch gerade sie durch die Spekulati­ons(schein)gewinne, teilweise horrende Bonuszahlungen erhalten.

Das äußerst wichtige Maßnahmenpaket, welches die Stabilität des Geld- und Kredit­marktes sichern und durch Bereitstellung öffentlicher Geldmittel im Einzelfall bei ge­fährdeten Instituten existenzsichernd wirken soll, bedarf eben auch der Inanspruchnah­me der gesetzlichen Möglichkeiten des Bundesministers für Finanzen in bezug auf die Festlegung der Vergütung von Vorständen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 


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