Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll33. Sitzung / Seite 116

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lich nur den Schluss zu, dass krampfhaft intelligent wirken zu wollen manchmal nur den Eindruck des Gegenteils erweckt. (Beifall bei der FPÖ.)

Was alle die Punkte betrifft, die Herr Widmann angesprochen hat, warum die Freiheit­liche Partei jenen scheinbar tollen Verhandlungsergebnissen, die Sie erzielt haben, nicht zustimmt (Abg. Dr. Pirklhuber: Woher habt ihr wirklich das Geld für die Pla­kate?): Herr Kollege, Sie brauchen sich damit nicht auseinanderzusetzen, das über­schreitet vielleicht gewisse Horizonte. Wir haben es jedenfalls getan und stellen fest, dass diese ausverhandelten Punkte, die Sie jetzt als Verhandlungsergebnis feiern, nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben stehen.

Was die Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes betrifft, steht nirgendwo geschrie­ben, dass der Rechnungshof Gemeinden unter 20 000 € prüfen darf. Das wollen Sie jetzt, aber Sie wissen nicht ... (Abg. Grosz: Nein, Einwohner, nicht Euro!) Einwohner (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Unterschied!) – Sie wissen aber nicht, in welcher Höhe das erfolgen wird. Wenn dann da steht: unter 19 990 Einwohner, ist das wahr­scheinlich das Gleiche, aber offensichtlich ein Verhandlungserfolg für Sie. (Abg. Grosz: Du solltest bei den Autobahnen bleiben, das ist vielleicht gescheiter!)

Ja, Herr Kollege Grosz, wenn ich dich sehe: Manche Armleuchter möchten gern als Halogenscheinwerfer wirken, scheint es. (Beifall bei der FPÖ. – Heiterkeit. – Zwischen­rufe bei ÖVP und BZÖ. – Abg. Grosz: Das geht nicht!)

Die Prüfungskompetenzen des Rechnungshofes, was das Bankenpaket betrifft, sind ebenfalls nur unzureichend formuliert. Sie treffen nicht den Punkt, den sie treffen soll­ten, nämlich die Prüfung der Banken selbst, die ja, durch den Finanzminister ermäch­tigt, Haftungen bekommen (Abg. Grosz – in Richtung FPÖ –: Ich gebe euch die Chan­ce zur Entschuldigung!), und zwar durch den Staat als Bürgen oder als Bürgen und Zahler.

Wir fordern hier wesentlich strengere Maßnahmen, und insofern bringe ich folgenden Entschließungsantrag betreffend Prüfkompetenzerweiterung des Rechnungshofes und der Landesrechnungshöfe ein:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

‚Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die Prüf­kompetenzerweiterungen des Rechnungshofes und der Landesrechnungshöfe zur Prü­fung von Unternehmen, die vom Staat Unterstützung in Form finanzieller Zuschüsse oder Haftungsübernahmen erhalten, beinhaltet.‘“

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Das ist also wesentlich konkreter als die Formulierung in Ihren angeblichen Verhand­lungsergebnissen. (Beifall bei der FPÖ.)

Selbstverständlich opfern Sie das Bankgeheimnis auf dem Brüsseler Altar, und vermut­lich wird unserem Vizekanzler Pröll jetzt die Absolution erteilt. Das Bankgeheimnis ist dem Österreicher sehr viel wert, und es ist ein altes Recht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Regierung auch in die harten Ersparnisse der Österreicher hineinschnüf­feln will, wenn es etwa darum geht, Sozialleistungen zu vergeben.

Hier kann man nur eines sagen, nachdem Vizekanzler Pröll vor einem Jahr noch ge­sagt hat: Wir halten Wort, das Bankgeheimnis bleibt unangetastet! Das Wort Prölls ist anscheinend so viel wert wie der berühmte „Ederer-Tausender“: Es ist nichts als heiße Luft übrig geblieben. (Beifall bei der FPÖ.)

13.29

 


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